Nach der BEV-Insolvenz gilt: Grundversorger übernehmen Strom- und Gaslieferungen von BEV-Kunden. Foto: Verbraucherzentrale NRW
Nach der BEV-Insolvenz gilt: Grundversorger übernehmen Strom- und Gaslieferungen von BEV-Kunden. Foto: Verbraucherzentrale NRW

Kreis Mettmann. Nachdem der Energieversorger BEV nun zahlungs- und lieferunfähig ist, sollten betroffene Gas- und Stromkunden umgehend reagieren. Das rät die Verbraucherzentrale NRW.

Der Energieversorger Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) hat Ende Januar 2019 Insolvenz beantragt und hat angekündigt, die Kunden nicht mehr mit Gas und Strom zu beliefern. Seitdem reißen bei der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Velbert die Anfragen von Ratsuchenden nicht ab.

„BEV-Kunden sollten sich bei Lieferstopp umgehend einen neuen Strom- bzw. Gasversorger suchen. Bis ein neuer Lieferant die Energieversorgung übernimmt, sorgt das örtliche Versorgungsunternehmen dafür, dass Betroffene nicht im Dunkeln und Kalten sitzen müssen. Allerdings landen sie hierbei zunächst in der Grundversorgung“, erklärt Andreas Adelberger, Leiter der Verbraucherzentrale in Velbert.

Kommunale Energieversorger übernehmen automatisch die Ersatzversorgung der betroffenen Kunden. Die Notfallaktion greift immer dann, wenn ein Anbieter seinen vertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommen kann und keinen Strom oder kein Gas mehr liefert.

Aktuelle Informationen zur BEV-Insolvenz und den Folgen gibt es auch im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/bev

Rat und Hilfe bei der Suche nach der passenden Alternative zur Strom- und Gasversorgung oder der Frage, was aus einem Guthaben beim klammen Energie-Discounter BEV wird, bietet die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Velbert zu folgenden

Öffnungszeiten:
Montag 9.30 – 13.30 und 14.30 – 18.00 Uhr
Dienstag 9.30 – 13.30 Uhr
Donnerstag 9.30 – 13.30 und 14.30 – 18.00 Uhr
Freitag 9.30 – 13.30 Uhr

Adresse:
Friedrichstraße 107
42551 Velbert

Tel. (02051) 80 90 181
Fax. (02051) 80 90 187
Mail: [email protected]