In seiner ersten Sitzung in 2019 hat der Ausschuss für Planung, Verkehr und Umwelt Entscheidungen zum Verkehrsentwicklungsplan getroffen. Foto: Archiv (Hans-Joachim Kling)
In seiner ersten Sitzung in 2019 hat der Ausschuss für Planung, Verkehr und Umwelt Entscheidungen zum Verkehrsentwicklungsplan getroffen. Foto: Archiv (Hans-Joachim Kling)

Mettmann. In seiner ersten Sitzung des neuen Jahres hat der Ausschuss für Planung, Verkehr und Umwelt am Mittwochabend mehrere Entscheidungen zum Mettmanner Verkehrsentwicklungsplan getroffen.

Zuvor fasste Dr. Baier vom gleichnamigen Büro für Stadt- und Verkehrsplanung (BSV) noch einmal zusammen, wie sich die Verkehrssituation in Mettmann derzeit darstellt und beschrieb mehrere Möglichkeiten zur Optimierung der Verkehrsströme und deren Auswirkungen.

Hierbei machte der Experte noch einmal deutlich, dass jede Änderung einen Verdrängungseffekt mit sich bringt, da der Verkehr in Mettmann nicht abnimmt, sondern mit einer weiteren Steigerung zu rechnen sei. „Die einzige Chance besteht darin, den Radverkehr und den öffentlichen Nahverkehr zu stärken und es für die Menschen attraktiver zu machen, das Auto stehenzulassen“, so Dr. Baier. „Die Erhebungen zeigen, dass der Großteil des Mettmanner Autoverkehrs innerhalb der Stadtgrenzen bleibt. Nur 15 Prozent wird von Pendlern verursacht.“

Das Büro empfahl nochmals, am Ende der Eichstraße in die Düsseldorfer Straße ein Rechtsabbiegeverbot einzurichten, um den dort deutlich angestiegenen Berufsverkehr und die Verkehrsbelastung auf der unteren Lutterbecker Straße zu reduzieren. Dies fand im Ausschuss bereits im vergangenen Jahr keine Zustimmung und wurde auch diesmal einstimmig abgelehnt.

Bei nur einer Enthaltung wurde beschlossen, einen möglichen Ausbau der Hauptverkehrskreuzung an der Kreispolizei (L239, Südring, Düsseldorfer Straße) weiterzuverfolgen. Das Planungsbüro schlägt hier vor, das Rechtsabbiegen für den aus Düsseldorf kommenden Verkehr auf den Südring (B7) durch einen Ausbau der Kreuzung zu verbessern und damit insbesondere den Berufsverkehr auf der Düsseldorfer Straße zu reduzieren. Da hiervon Straßen des Bundes betroffen sind müssen Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW aufgenommen werden.

Darüber hinaus wurde die Verwaltung einstimmig damit beauftragt, bis Herbst dieses Jahres die Kosten und den Aufwand für eine Verbindungsstraße zwischen L239 und Peckhauser Straße auf Höhe Steinesweg darzustellen. Die Verbindungsstraße könnte im Zuge eines möglichen Neubaugebiets im Bereich Kirchendelle entstehen und soll nun planerisch zeitlich vorgezogen werden.  Das Planungsbüro machte allerdings auch deutlich, dass die positiven Effekte auf den Verkehrsfluss ohne das mögliche Neubaugebiet Kirchendelle zu gering seien und den teils baulich komplizierten Ausbau nicht rechtfertigen. Sollte das Neubaugebiet jedoch entstehen, wäre die Verbindung aufgrund des nochmals deutlich steigenden Verkehrs in diesem Bereich zu empfehlen.

Auf Grundlage dieser Beschlüsse und den vorgelegten Ergebnissen des Planungsbüros BSV wurde ebenso einstimmig beschlossen, den Entwurf des Verkehrsentwicklungsplans fertigzustellen.