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Mettmann. In einer Stellungnahme hat sich Bürgermeister Thomas Dinkelmann erneut zum Thema „Netztrennung“ geäußert.

Ihm gehe es darum, „den Sachverhalt wertneutral zu erläutern“.

„Im November 2018 hatte die CDU-Fraktion einen Antrag zur teilweisen Öffnung der Straßen am Jubiläumsplatz gestellt, der im Ausschuss für Planung, Verkehr und Umwelt am 21.11.2018 mit einer knappen Mehrheit beschlossen wurde. Dem Antrag lag eine Umgestaltung der Straßen zu einer „Shared-Space-Zone“ (Verkehrsberuhigter Bereich) zugrunde, was einen Umbau der gerade erst mit Fördermitteln neu gestalteten Straßenräume bedeutet hätte. Da ein solcher Umbau die Zurückzahlung von Fördermitteln in deutlicher Höhe bedeutet hätte, beanstandete Bürgermeister Dinkelmann den Beschluss.

Die Frage der Zuschussschädlichkeit war von der Stadtverwaltung mit dem zuständigen Dezernat der Bezirksregierung erörtert worden und die Sachlage klar:

„Wenn die grundsätzlichen Ziele des Integrierten Handlungskonzepts Innenstadt durch eine Maßnahme gefährdet werden oder aber ein baulicher Eingriff in eine geförderte Maßnahme erfolge, seien die Zuschussmittel in einem noch zu ermittelnden Umfang zurückzuzahlen.“ Eine entsprechende schriftliche Stellungnahme der Bezirksregierung wurde den Fraktionen einige Woche vor der Ausschusssitzung am 27. Februar 2019, in der über den Beschluss aus November 2018 und die Beanstandung durch den Bürgermeister auf der Basis einer entsprechenden Verwaltungsvorlage beraten werden sollte, zur Verfügung gestellt.“

Einen Tag vor der Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Umwelt legte die CDU-Fraktion einen neuen Antrag mit dem Inhalt vor, dass der Beschluss vom 21. November 2018 aufgehoben wird und mit einer nun in Teilen anders lautenden Formulierung wiederum die Sperrung der Straßen am Jubiläumsplatz zu bestimmten Tageszeiten aufgehoben werden soll. Mit dem Antrag verbunden war eine Reihe von Punkten, deren Inhalt die Verwaltung prüfen sollte. Da der Eintrag viel zu kurzfristig vorlag und den anderen Fraktionen im Vorfeld der Ausschusssitzung keine Beratungsgelegenheit ermöglicht wurde, konnte entsprechend der Regelungen der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Mettmann der Antrag nicht beraten werden. So wurde über die Verwaltungsvorlage abgestimmt und der Beschluss vom 21. Novemver 2018 einstimmig aufgehoben.

Bürgermeister Dinkelmann möchte an dieser Stelle noch einmal deutlich machen, dass die Verwaltung ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt hat. Nach der Beschlussfassung im November 2018 seien die erforderlichen Prüfungen durchgeführt und auch die Frage einer Zuschussschädlichkeit des Beschlusses mit der Bezirksregierung geklärt worden. Dies sei Grundlage seiner Beanstandung des Beschlusses gewesen.

Der Vorwurf, die Verwaltung hätte mit der Bezirksregierung im Vorfeld der Sitzung diese Punkte nicht geklärt, ist schlichtweg falsch, die schriftliche Auskunft der Bezirksregierung liegt den Fraktionen seit längerer Zeit vor. Die Aufgabe der Verwaltung ist es auch nicht, auf Wunsch einer Fraktion tätig zu werden. Vielmehr erhalte die Verwaltung ihre Aufgaben auf der Grundlage von Gesetzen oder Beschlüssen der Gremien des Stadtrats.“