Mettmann. Am Samstag, 16. März, hat in der Innenstadt ein Demonstrations-Aufzug der rechtsextremistischen Partei „Der III. Weg“ stattgefunden, an der rund 60 Parteianhänger teilgenommen haben. Spontan formierte sich aus der Mettmanner Bevölkerung eine Gegendemonstration.

Um einen sicheren Verlauf der Veranstaltung, die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Ausübung des Grundrechts auf die Versammlungsfreiheit zu gewährleisten, war die Polizei vorsorglich mit zahlreichen Einsatzkräften vor Ort. Dazu wurde die Kreispolizeibehörde Mettmann aus Wuppertal und Düsseldorf unterstützt.

Am Donnerstag, 14. März, hatte ein Mitglied der Partei einen Demonstrations-Zug in Mettmann, beginnend an der Goldberger Straße bis in die Innenstadt, angemeldet. Diese Anmeldung wurde von der Polizei unter Auflagen gewährt. Nach Angaben des Anmelders rechnete man mit 30 bis 50 Teilnehmern, die zwischen 12 und 16 Uhr durch die Innenstadt ziehen würden. Tatsächlich haben sich am Samstagmittag etwas mehr als 60 Teilnehmer an der Demonstration beteiligt. Sie waren dazu mit einem Reisebus sowie mit Autos – zum Teil aus anderen Bundesländern – angereist. Die Kleinpartei „Der III.Weg“ ist im Jahr 2013 gegründet worden und rechtsextremistisch ausgerichtet. Bisher war die Partei vornehmlich in Süd- und Ostdeutschland tätig.

Spontan hatten sich mehrere Mettmanner Bürgerinnen und Bürger sowie Anwohner – insbesondere im Bereich des Jubiläumsplatzes – zusammengefunden, um ihrer Haltung zu der Demonstration der Partei Ausdruck zu verleihen. Dabei kam es zwischen den Gruppen zu keinerlei handgreiflichen Auseinandersetzungen.

Zwischenzeitlich mussten die Beamten jedoch einzelne Straßen in der Innenstadt für den Verkehr sperren, um den sicheren Durchzug der Parteianhänger zu gewähren. Nach einer Abschlusskundgebung in der Nähe des Jubiläumsplatzes war die Veranstaltung gegen 14.45 Uhr beendet und die Demonstranten verließen die Innenstadt wieder.

Während der Veranstaltung ergab sich für die Polizei der Anfangsverdacht des Verstoßes gegen das Uniformierungsverbot nach § 3 des Versammlungsgesetzes. Aus diesem Grund videografierten die Einsatzkräfte zur Beweissicherung die Veranstaltung und stellten die Personalien von Beteiligten fest. Eine strafrechtliche Bewertung obliegt nun der Staatsanwaltschaft Wuppertal.