Mühlenstraße
Hier wurde es eng: Die Mühlenstraße darf nicht mehr Richtung Mettmanner Straße befahren werden. Alle müssen rechts in die Gartenstraße abiegen.

Wülfrath. Die Baumaßnahme Kreisverkehr und ihre Folgen. Als erstes sind die Verkehrregelungen im Bereich Heumarktstraße geändert worden.

Vertreter von Straßen.NRW, des Ordnungsamtes und der Baufirma haben sich vor Ort getroffen. Danach wurden Änderungen beschlossen:

Die Verkehrsteilnehmer sollen ausschließlich die ausgeschilderten Umleitungsstrecken nutzen.

Die Durchfahrt von der Straße Zur Loev in die Gartenstraße darf nicht mehr befahren werden.

Die Mühlenstraße darf nur von der Mettmanner Straße aus befahren werden. Auch hier ist nicht zuletzt wegen des Spielplatzes In den Banden dringend darauf zu achten, dass dort nach wie vor ein verkehrsberuhigter Bereich (Schrittgeschwindigkeit) ist.

Die Mühlenstraße darf nicht mehr in Richtung Mettmanner Straße befahren werden. Wer aus dem hinteren Bereich der Mühlenstraße kommt, darf ausschließlich rechts in die Gartenstraße abbiegen.

Der Lieferverkehr aus der Fußgängerzone kann nur über Zur Loev / Velberter Straße herausfahren.

2019_05_02_Plan_L403 – Ergänzung Einbahnstraße_