Düsseldorf. Die Industrie- und Handelskammer warnt von falschen Rechnungen unseriöser Adressbuchverlage, die in der Urlaubszeit vermehrt an Unternehmen versandt werden. 

„Unternehmer müssen auch 2019 in der Urlaubszeit erneut mit Post von unseriösen Adressbuchverlagen rechnen“, warnt IHK-Rechtsreferent Markus Nasch. Dabei handele es sich um rechnungsähnliche Formulare, auf denen die Eintragung in eine Datenbank, etwa im Internet, angeboten werde.

„Dem flüchtigen Leser offenbart sich der Angebotscharakter dieser Schreiben keinesfalls auf den ersten Blick. Vielmehr wird der Eindruck erweckt, es handelt sich um eine Rechnung für einen bereits erteilten Auftrag. Häufig werden darin auch Logos verwendet, die den amtlichen Charakter des Absenders suggerieren sollen“, erklärt Nasch weiter.

Besonders beliebt sei es, derartige Formulare in der Urlaubszeit zu versenden, denn in dieser Zeit seien gerade kleine und mittlere Unternehmen personell unterbesetzt. Die Adressbuchschwindler versprächen sich davon eine Freizeichnung der vermeintlichen Rechnung, ohne dass deren Forderung gewissenhaft geprüft worden sei.

Die IHK empfiehlt daher, vor einer Überweisung stets das Kleingedruckte genau zu lesen. Sei der Absender nicht bekannt, fehlten die üblichen Rechnungsangaben oder sei auf dem Überweisungsformular gar eine ausländische Kontonummer angegeben, bestehe Anlass, der Forderung zu misstrauen.

Weitere Informationen enthält das IHK-Merkblatt: „Vorsicht: Falle! Informationen über unseriöse Angebote für Adressbücher und Registereinträge“, das unter der Dokumentennummer 2595370 unter www.duesseldorf.ihk.de kostenlos heruntergeladen werden kann.
Im Zweifelsfall sollten sich betroffene Unternehmer jedoch direkt an die IHK wenden.