Elektro-Tretroller Einfach aufsteigen und losfahren ist möglich, aber nicht ratsam. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps. Foto: Symbolisch (pixabay)
Elektro-Tretroller Einfach aufsteigen und losfahren ist möglich, aber nicht ratsam. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps. Foto: Symbolisch (pixabay)

Kreis Mettmann. Seit dem 15. Juni sind Elektro-Tretroller mit einer Leistung bis zu 20 Stundenkilometer für den Verkehr in Deutschland zugelassen. Die kleinen Elektroflitzer prägen täglich immer mehr das Straßenbild – Trendtendenz steigend. Doch nicht jeder darf ungebremst auf einem beliebigen E-Roller auf öffentlichen Straßen fahren. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für Tretrollerfahrende. 

„Ob geliehen oder gekauft – wer einen Elektro-Tretroller fahren möchte, muss penibel darauf achten, dass das Mikrofahrzeug auf zwei Rädern den technischen und gesetzlichen Anforderungen entspricht: Mindestalter 14 Jahre, Tempolimit 20 km/h, Verbot auf Gehwegen, keine Helm- und Führerschein-, aber eine strikte Versicherungspflicht“, zählt Andreas Nawe von der Verbraucherzentrale in Langenfeld die wichtigsten Regeln für eine Fahrerlaubnis von E-Rollern auf.

Konkret sollten Nutzer von E-Tretrollern diese Hinweise beachten:

  • Technische Pflichtausstattung 

E-Tretroller werden durch einen Elektro-Motor angetrieben, lassen sich zur Fortbewegung jedoch auch treten. Die Minis auf zwei Rädern sind klein, wendig, handlich und teilweise zusammenklappbar. E-Tretroller – auch E-Scooter genannt – sind nicht zu verwechseln mit Elektromobilen für gehbehinderte Menschen. Für diese und andere Spezialfahrzeuge gelten gesonderte Regeln in puncto Beförderung und Straßenverkehr. Damit die neuen Tret-Trendsetter regelgerecht auf öffentlichen Wegen durchstarten dürfen, gehören zur Pflichtausstattung eine Halte- oder Lenkstange sowie zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen. Zur Beleuchtung sind Frontlicht, Seitenreflektoren, Rückstrahler und eine Schlussleuchte vorgeschrieben. Zudem muss eine helltönende Klingel für notwendige Gefahrensignale vorhanden sein.

  • Zulassungs- und Fahrerlaubnis

Eine Führerscheinpflicht besteht nicht. Fahrer müssen jedoch mindestens 14 Jahre alt sein. Elektro-Tretroller sind nur im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, wenn die Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und eine Identifizierungsnummer für ihre Modelle vorweisen können. Eine Helmpflicht besteht nicht. Aufgrund unebener Straßen und des häufig wuseligen Verkehrs ist es dennoch ratsam, den wirksamen Unfallschutz auf dem Kopf zu tragen.

  • Haftpflicht-Versicherung ist Pflicht

Ähnlich wie beim Mofa müssen elektrische Tretroller eine Versicherungsplakette tragen. Ohne die hinten unter der Schlussleuchte angebrachte Plakette ist das Fahren auf öffentlichen Wegen verboten. Minderjährige Rollerfahrer benötigen außerdem die Einwilligung der Eltern für den Vertragsabschluss. Die Haftpflichtversicherung kommt für entstandene Schäden bei Unfallopfern, jedoch nicht bei eigenen Schäden auf. Die Kosten für die Police betragen etwa 40 Euro pro Jahr. Das eigene Verletzungsrisiko lässt sich zum Beispiel durch eine private Unfallversicherung abdecken. Um sich gegen Diebstahl zu schützen, bieten einige Versicherungen auch Kaskoversicherungen für die E-Tretroller an. Wer den zweirädrigen Elektrospaß leihen oder kaufen will, sollte sich zuvor ausführlich beim Halter oder bei den Versicherungsgesellschaften über den Deckungsschutz im Schadensfall informieren.

  • Straßenverkehrsordnung 

Die Höchstgeschwindigkeit darf 20 Stundenkilometer nicht überschreiten. E-Tretroller bis 20 km/h dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen, aber keinesfalls auf Gehwegen benutzt werden. Das Ausweichen auf die Fahrbahn ist nur erlaubt, falls es keine Fahrradwege gibt. Elektro-Roller mit mehr als 20 Kilometer pro Stunde dürfen weiterhin nicht auf öffentlichen Straßen fahren.

  • Freie Fahrt in Bus und Bahn

Die zusammenklappbaren Varianten der E-Tretroller können seit dem 1. August meist ohne Fahrschein in Bussen und Bahnen in Nordrhein-Westfalen mitgenommen werden. Im zusammengeklappten Zustand werden sie in der Regel von den Verkehrsverbünden wie ein Gepäckstück behandelt. Deshalb wird kein Ticket fällig. Für Modelle, die sich nicht zusammenklappen lassen, gilt diese Regelung nicht: Diese Roller werden wie ein Fahrrad bewertet und brauchen ein entsprechendes Ticket.

Offene Fragen beantworten Experten von der Verbraucherzentrale NRW, unter anderem in Langenfeld. Termine zur Beratung können per E-Mail an [email protected] , telefonisch unter der Rufnummer 02173 8492501 oder direkt in der Beratungsstelle am Konrad-Adenauer-Platz 1 in Langenfeld vereinbart werden. Die Beratungsstelle öffnet montags und donnerstags von 9 bis 13 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr sowie dienstags und freitags von 9 bis 13 Uhr.