Hat eine Haushaltssperre angeordnet: Velberts Kämmerer Christoph Peitz. Foto: Stadt Velbert

Velbert. Die Finanzierung von Förderschulen über die Kreisumlage ist nicht zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Für die Stadt Velbert bedeutet das eine Mehrbelastung von rund sechs Millionen Euro in diesem Jahr. Der Kämmerer hat deshalb eine Haushaltssperre verkündet.

Zu einem kleinen Teil werde die Mehrbelastung über eine bereits gebildete Rückstellung abgedeckt, berichtet die Stadt. „Zu einem deutlich größeren Teil wird sie jedoch in 2019 ergebniswirksam und den Haushalt entsprechend massiv belasten.“

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat am 7. Juni in ihrer Verfügung zum Haushaltsplan 2019 gefordert, dass durch diesen durch die Stadt Velbert nicht zu vertretenden Sachverhalt der Haushaltsausgleich auf keinen Fall gefährdet werden dürfe und die Mehrbelastung im Rahmen der Bewirtschaftung kompensiert werden müsse.

Der Bericht zur Haushaltslage zum zweiten Quartal 2019 sowie die Risikobewertung einzelner Haushaltspositionen machten deutlich, dass der notwendige und durch die Bezirksregierung vorgeschriebene Haushaltsausgleich ohne Gegenmaßnahmen gefährdet sein könnte, meldet die Stadtverwaltung.

„Dies hat mich dazu bewogen, mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre anzuordnen und der Forderung der Bezirksregierung nach einem im Ergebnis ausgeglichenen Haushalt zu entsprechen“, erläutert Stadtkämmerer Christoph Peitz. Er wird den Stadtrat in seiner Sondersitzung über diese Haushaltssperre informieren.

Laut Haushaltsplan ist für dieses Jahr mit einem positiven Ergebnis in einer Größenordnung von rund 2,7 Millionen Euro gerechnet worden. Ein weiterer Grund für die Haushaltssperre sei die Entwicklung beim Versorgungsaufwand, so Peitz. Hier musste auf den fortgeschriebenen Planansatz nochmals ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von 800.000 Euro eingeplant werden.

Mit Inkrafttreten der Haushaltssperre dürfen nur noch Aufwendungen entstehen und Auszahlungen geleistet werden, zu denen die Stadt Velbert rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

Ferner dürfen Bauten, Beschaffungen oder sonstige Investitionsleistungen nur noch getätigt werden, für die im Haushaltsplan Finanzpositionen oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen sind.

Das Eingehen neuer freiwilliger Aufgaben ist weiterhin nur zulässig, wenn eine Kompensation durch den Verzicht auf andere freiwillige Leistungen erfolgt.

Auch bei den „pflichtigen Aufgaben“ der Stadt Velbert gilt bereits vor Auftragsvergabe, dass die Aufwendungen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken sind und jede Möglichkeit zur Kostenreduzierung auszuschöpfen ist.

Darüber hinaus gilt für die im Haushaltsplan 2019 veranschlagten Haushaltsermächtigungen eine haushaltswirtschaftliche Sperre in Höhe von zehn Prozent bei Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie für sonstige ordentliche Aufwendungen für die in den Budgets der Stabsstellen und Fachbereichen veranschlagten Haushaltsansätze.

Die Haushaltssperre gilt auch für die entsprechenden Ansätze des Finanzplans.