Neue Regeln für den Zahlungsverkehr gelten ab 14. September. Foto: Symbolbild (pixabay)
Neue Regeln für den Zahlungsverkehr gelten ab 14. September. Foto: Symbolbild (pixabay)

Velbert. Am Samstag, 14. September, wird die so genannte  „Zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)“ wirksam. Das hat die Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert mitgeteilt.  

Die Richtlinie hat einerseits das Ziel, den Wettbewerb zwischen Banken und Finanzdienstleistern zu fördern. Andererseits soll sie den Zahlungsverkehr bequemer,  vor allem aber sicherer gestalten.

„PSD2“ bildet unter anderem einen rechtlichen Rahmen  für  Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr im Internet, bei denen Kunden Drittanbietern Zugang zu ihrem Konto gewähren. Banken dürfen schon heute auf die Kontoinformationen ihrer Kunden zugreifen. Ab September gilt dies auch für weitere Finanzdienstleister  – unter der Voraussetzung, dass der Kunde vorher zugestimmt hat. In vielen Fällen geschieht dies allerdings  unbewusst, da Drittanbieter die Informationen hierzu oft nur im „Kleingedruckten“ einbauen.

Die Anbieter solcher Bezahldienste werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht. Banken und Sparkassen müssen diesen Dritten technisch den Zugriff ermöglichen, so dass diese z. B. direkt Zahlungen über das Konto beauftragen oder Kontoinformationen zur Bonitätsprüfung abrufen können.

Eine neue Funktion der Sparkasse im Online Banking bietet ihren Kunden einen Überblick über die Zugriffe von Drittanbietern – und die Möglichkeit, diese zu verwalten oder auch zu löschen.

Mehr Sicherheit bei Zahlungen im Internet und im Online-Banking

Zur Pflicht wird eine so genannte  „starke Kundenauthentifizierung“. Mit ihr weist man sich sozusagen aus. Wer im Internet mit Kreditkarte zahlt, muss dann zwei von drei der folgenden Faktoren ausführen: Der erste  ist der Besitz (z. B. eines Smartphones oder einer Bankkarte), der zweite Faktor ist Wissen (z. B. PIN oder Passwort), der dritte Faktor ist Biometrie (z. B. Fingerabdruck für die PushTAN-App  oder Gesichtserkennung am Smartphone).

Damit Online-Banking noch sicherer wird, wird bereits für die Abfrage der Kontoumsätze künftig – neben dem  Anmeldenamen und dem Passwort  – spätestens alle 90 Tage eine TAN notwendig. Diese erhalten die Kunden über das jeweils von ihnen gewählte TAN-Verfahren. Für die Kunden der Sparkasse HRV  gilt das erstmalig am 12. Dezember.

Es wird aber  auch bequemer: Bestimmte Zahlungsvorgänge sind zukünftig ohne TAN möglich. Das gilt z. B. für Überträge an eigene Konten beim gleichen Institut, für Kleinbeträge bis zu 30 Euro und für Empfänger, die man auf einer so genannten „Whitelist“ eingerichtet hat. Das heißt, der Kunde kann bestimmen, bei welchen Empfängern er auf eine TAN verzichten möchte. Damit das zum 14. September auch funktioniert, muss die Online-Banking-App bzw. die Software auf den neuesten Stand gebracht werden.

Auch Kreditkartenzahlungen im Internet werden sicherer. Bisher reichte es, wenn bei Internetzahlungen die Kartennummer, das Ablaufdatum sowie der dreistellige Sicherheitscode auf der Rückseite angegeben wurden. Zukünftig wird ein extra für diese Zahlung generierter Sicherheitscode benötigt, den der Sparkassen-Kunde per „S-ID“-App auf dem Smartphone erhält. Damit der „Übergang“ reibungslos abläuft, müssen Kreditkarteninhaber sich frühzeitig beim S-ID-Check registrieren.

Weitere Informationen zum Thema erhalten die Kunden der Sparkasse HRV auf der Homepage der Sparkasse und bei den Beraterinnen und Beratern in den Filialen.