Straßenverkehrsamt: Einen Teil der Behördengänge können Nutzer ab dem 1. Oktober von zu Hause aus erledigen. Foto: Symbolbild (pixabay)
Straßenverkehrsamt: Einen Teil der Behördengänge können Nutzer ab dem 1. Oktober von zu Hause aus erledigen. Foto: Symbolbild (pixabay)

Kreis Mettmann. Rund 100.000 Kunden besuchen jährlich das Straßenverkehrsamt in Mettmann. Künftig könnte sich diese Zahl verringern, denn ab dem 1. Oktober startet die dritte Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz). Das hat die Kreisverwaltung mitgeteilt.

Die Kreisverwaltung infomiert über die neue Online-Angebote, die im Rahmen der dritten Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung ab dem 1. Oktober gültig sind:

Zulassungsstelle: Neben den bereits vorhandenen Möglichkeiten, Termine zu vereinbaren und Adressänderungen durchzuführen, ist die Um- und Abmeldung sowie eine komplette Neuzulassung von Fahrzeugen online möglich. Beispielsweise kann der Käufer eines Fahrzeuges jetzt direkt vor Ort beim Verkäufer das gekauftes Fahrzeug auf seinen Namen ummelden und sofort losfahren, wenn er die Kennzeichen des Vorbesitzers übernimmt.

Die geänderten Zulassungsbescheinigungen werden im Anschluss vom Straßenverkehrsamt auf dem Postweg verschickt. Auch kann ein Verkäufer eines im Kreis Mettmann zugelassenen Fahrzeugs noch vor der Fahrzeugübergabe Fakten schaffen und sein Fahrzeug online abmelden.

Führerscheinstelle: Durch den nach Geburtsjahrgängen gestaffelten Führerscheinpflichtumtausch, ist in den nächsten Jahren mit einem erhöhten Andrang in der Führerscheinstelle zu rechnen. Um den Besucherstrom zu entzerren, wurde vom Gesetzgeber ein Stufenplan für den Umtausch beschlossen, der sich an Geburts- und Ausstellungsjahren orientiert.

In der ersten Stufe müssen die Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 bis zum 19. Januar 2022 umgetauscht werden. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, bietet die Führerscheinstelle ab sofort den Umtauschantrag für den „alten Lappens“, also des grauen oder rosa Führerscheins, in einen neuen Kartenführerschein ebenfalls im Online-Verfahren an.

Die neuen Führerscheine sind nur noch 15 Jahre gültig und müssen dann wieder erneuert werden. Auch der Internationale Führerschein kann online beantragt werden.

Alle benötigten Unterlagen können nach Überweisung der Gebühr über ein Upload-Formular an die Führerscheinstelle übermittelt werden. Voraussetzung dafür ist, dass man seinen Wohnsitz im Kreis Mettmann hat. Die Online-Verfahren stehen rund um die Uhr zur Verfügung.

Informationen über die neuen Online-Verfahren und alle weitere Angebote des Straßenverkehrsamtes gibt es unter: www.kreis-mettmann.de/Straßenverkehrsamt/Online-Services.