Für die Fahrradstraße wird die derzeitige Zonenregelung beibehalten: Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Foto: André Volkmann
Für die Fahrradstraße wird die derzeitige Zonenregelung beibehalten: Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Foto: André Volkmann

Mettmann. In der letzten Sitzung des laufenden Jahres am Dienstagabend hat der Rat der Kreisstadt Mettmann mehrheitlich beschlossen, auf der unteren Johannes-Flintrop-Straße sowie auf der Breite Straße eine sogenannte Fahrradstraße einzurichten – zunächst im Rahmen einer Testphase.

Für das Projekt „Fahrradstraße“ ist eine sechsmonatige Testphase vorgesehen. Busse und Taxis sowie der Anliegerverkehr werden zugelassen, der Durchgangsverkehr bleibt weiterhin unterbunden.

Gemäß Straßenverkehrsordnung beträgt die Höchstgeschwindigkeit auf einer Fahrradstraße für alle zugelassenen Fahrzeuge 30 km/h, die Politik folgte jedoch dem Vorschlag der Verwaltung, die derzeit bestehende Zonenregelung von 20 km/h beizubehalten.

Radfahrende haben auf Fahrradstraßen das Recht, jederzeit nebeneinander zu fahren. Kraftfahrer müssen gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern, um eine Behinderung oder Gefährdung von Radfahrern zu vermeiden.

Vor Beginn der sechsmonatigen Testphase wird im Frühjahr eine Verkehrszählung im Bereich der unteren Johannes-Flintrop-Straße durchgeführt, um im Anschluss auf aktuelle Vergleichszahlen für das geplante Radverkehrskonzept zugreifen zu können. Auf Höhe der Poststraße wird in dieser Zeit ein Zebrastreifen eingerichtet.