Genutzt werden dürfen die gekauften Feuerwerkskörper erst in der Silvesternacht. Foto: Symbolbild (pixabay)
Genutzt werden dürfen die gekauften Feuerwerkskörper erst in der Silvesternacht. Foto: Symbolbild (pixabay)

Mettmann. Anlässlich des am heutigen Samstag beginnenden Verkaufs von Feuerwerkskörpern weist die Kreispolizeibehörde Mettmann auf den richtigen und sicheren Umgang mit Silvester-Böllern hin.

Nicht nur beim Umgang mit dem Feuerwerk, sondern bereits beim Kauf seien wichtige Details zu beachten, so die Polizei: „Bitte achten Sie bereits beim Kauf darauf, dass das von Ihnen erworbene Feuerwerk mit einem CE-Gütesiegel, einer vierstelligen Registriernummer und einem Zulassungszeichen versehen ist.“

Der Erwerb, die Einfuhr, das Aufbewahren oder der Handel und das Verwenden illegaler Feuerwerkskörper sind verboten und führen zu einer strafrechtlichen Verfolgung, informiert die Behörde. Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen bei der Verwendung von illegaler und somit gefährlicher Pyrotechnik schwere Verletzungen.

Auch die Herstellung eigener Feuerwerkskörper ist gefährlich und zudem verboten. Eigens hergestellte Silvester-Böller unterliegen dem Waffengesetz und gelten sogar als Sprengvorrichtung.

Der Erwerb der Silvesterknaller ist nur in den letzten drei Tagen des Jahres erlaubt. Das Feuerwerk darf nur an Erwachsene verkauft werden. „Bitte kaufen Sie keine ungeprüften Feuerwerkskörper aus dem Ausland, auf Märkten oder Festen“, mahnt die Polizei. Wer im Internet Silvesterknaller kaufen möchte, sollte seriöse, vor allem aber geprüfte Online-Shops besuchen.

Auch wenn erste Explosionen bereits vorher zu hören sind: Fliegen dürfen die Raketen erst in der Silvesternacht.

„In der Silvesternacht darf das Feuerwerk gezündet werden“, so die Kreispolizeibehörde Mettmann. „Achten Sie darauf, dass in einigen Innenstädten oder fest gelegten Bereichen das Zünden der Feuerwerkskörper z.B. wegen hoher Brandgefahr untersagt ist.“ Generell ist es verboten, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen Silvesterknaller zu zünden.

Die Verantwortung endet nicht mit dem Raketenabschuss oder Böllerwurf: Am Neujahrsmorgen sollten die Straßen und Gehwege von den Resten der eingesetzten Feuerwerkskörper gereinigt werden.