Trotz Bereitschaft und dem Willen zu helfen: Die Feuerwehr freut sich, wenn sie in den Silvesternacht nicht ausrücken muss. Foto: Feuerwehr Heiligenhaus
Die Heiligenhauser Feuerwehr hat am Samstag ein vierjähriges Kind aus einem Gully befreit. Symbolfoto Feuerwehr Heiligenhaus

Heiligenhaus. Der Jahreswechsel steht kurz bevor. Die Heiligenhauser Feuerwehr gibt Tipps für ein sicheres Fest.

Die ehrenamtlichen Brandschützer stehen auch in der Silvesternacht in ständiger Bereitschaft. Piepsen ihre Melder, verlassen die Feuerwehrkräfte ihre Freunde und Familien und rücken zum Einsatz aus.

Der Pressesprecher der Feuerwehr Heiligenhaus, Marco Bayer, stellt klar: „Die Feuerwehr ist da um zu helfen, freut sich aber sehr, wenn sie das nicht muss“.

Die Feuerwehr gibt Tipps und Hinweise, um die Risiken bei der Verwendung von Feuerwerkskörper zu verringern:

  • Gefahr geht nicht nur von Feuerwerk selber aus: „Gehen Sie verantwortungsbewusst und nicht unter Alkoholeinfluss mit Feuerwerk um“, mahnt die Feuerwehr. Feuerwerkskörper sollten nicht unkontrolliert oder auf Umstehende, aus Fenstern oder von Balkonen geworfen werde. Kinder sollten kein oder nur für sie geeignetes Feuerwerk unter Aufsicht entzünden. Bei Abbrennen von Feuerwerk sollten kleine Kinder grundsätzlich unter Aufsicht zu Hause bleiben.

  • Auf BAM-Kennzeichnung achten: Das Bundesamt für Materialprüfung (BAM) kontrolliert Feuerwerksartikel und erteilt diesen nach bestandenem Test eine Prüfnummer, die auf der Verpackung aufgedruckt sein muss.
    Ist dies nicht der Fall, sollte aus Sicherheitsgründen auf einen Kauf verzichtet werden, informiert die Feuerwehr: „Der Import von Feuerwerksartikeln ohne BAM-Kennzeichnung ist nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar. Manipulation oder Eigenherstellung von Feuerwerkskörpern ist lebensgefährlich.“
  • Ausschließlich geeignete Feuerwerksartikel verwenden: Artikel, die nicht ausdrücklich für die Verwendung an Silvester vorgesehen sind, etwa Signalmunition, Seenotrettungsraketen oder Magnesiumfackeln, stellen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben dar und dürfen nicht verwendet werden, warnt die Feuerwehr.
    „Beachten Sie die Bedienungsanleitung und Aufdrucke am Artikel. Hier erhalten Sie Auskunft über die Verwendung, so können zusätzliche Gefährdungen durch falsche Nutzung ausgeschlossen werden.“

    Feuerwerkskörper sollten nur Ihrer Bestimmung gerecht verwendet und niemals in der Hand gezündet werden. Die Feuerwehr rät, Kanonenschläge oder Böller am besten auf dem Boden anzuzünden und Abstand zum abbrennenden Feuerwerk einzuhalten.

  • Raketenstart nur aus geeigneten Halterungen: Ähnliches gilt bei der Vewendung von Raketen. Auch diese sollten niemals aus der hand gestartet werden. Stattdessen empfiehlt die Feuerwehr leere, in einem Kasten abgestellte Glasflaschen. Auf diese Weise könne eine ungehinderte Flugbahn „eingestellt“ werden.

  • Sichere Umgebung: Feuerwerkskörper sollten nicht auf Straßen gezündet werden, so die Feuerwehr. Fahrbahnen sollten für Rettungskräfte frei bleiben.
    Wer Raketen oder Böller verwendet, sollte sich eine sichere Umgebung suchen, die frei von brennbaren Materialien ist.

    Brennbare Gegenstände, etwa Gartenmöbel, sollten entfernt werden. „Schließen Sie eventuell Mülltonnen und verriegeln diese, wenn möglich“, rät die Feuerwehr. In der Silvesternacht empfiehlt es sich, alle Fenster- und Lüftungsöffnungen von Gebäuden zu schließen – so werden ungewollte Eintritte von Feuerwerkskörpern vermieden.

  • Vorräte nicht am Körper tragen: Die Feuerwerksartikel griffbereit zu haben ist verlockend. Die Feuerwehr mahnt dennoch: „Tragen Sie Vorräte von Feuerwerksartikel niemals direkt am Körper, sondern lagern Sie diese verschlossen in sicherem Abstand zum abbrennenden Feuerwerk. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers sollte die Lagerstätte wieder verschlossen werden.“

Sollte es zu einem Unglück kommen, stehen Feuerwehr und Rettungsdienste über die Notrufnummer 112 bereit.

Bei der Erstversorgung von Wunden, sollten diese gekühlt und steril abgedeckt werden, so die Feuerwehr. Bei Bränden sollten hingegen nur dann Löschversuche unternommen werden, wenn dadurch niemand gefährdet wird. Türen zum Brandraum gilt es wenn möglich zu schließen.