Auch auf die freie Ladefläche sollte ein Wagen aufgeladen werden. Foto: Polizei
Auch auf die freie Ladefläche sollte ein Wagen aufgeladen werden. Foto: Polizei

Kreis Mettmann. Am Mittwoch haben Polizeibeamte des Verkehrsdienstes im Rahmen allgemeiner Kontrollen in Hilden einen völlig überladenen Auto-Transporter aus dem Verkehr gezogen.

Gegen 15.30 Uhr fiel den Beamten ein Lastwagen aus Osteuropa auf, der auf seiner Ladefläche einen Audi transportierte und im Begriff war, einen weiteren Wagen für den Export auf seine Ladefläche aufzuladen.

Bei der Kontrolle an einer stationären Waage stellte sich heraus, dass der Transporter völlig überladen war: So wog das Gespann inklusive des geladenen Audi 4.320 Kilogramm – und damit 820 Kilogramm über dem zugelassenen Maximalgewicht von 3,5 Tonnen. Zudem gab der Fahrer, ein 50 Jahre alter Mann aus Münster, an, er sei auf dem Weg, um einen weiteren Wagen auf die noch freie Ladefläche aufzuladen.

Erfassung von Lenk- und Ruhezeiten notwendig

Interessant wurde der Sachverhalt für die Polizei im Hinblick auf die Sozialvorschriften im gewerblichen Güterverkehr: „Beim gewerblichen Einsatz benötigen auch Autos mit Anhänger, sofern die Kombination die zulässige Masse von 3.500 Kilogramm übersteigt, ein fest eingebautes Kontrollgerät zur Dokumentation von Lenk- und Ruhezeiten“, heißt es vonseiten der Polizeibehörde.

Mit dem Anhänger fiel auch das kontrollierte Gespann unter diese Regelung. Damit besteht die Einbaupflicht eines Kontrollgeräts aus der geltenden EU-Verordnung. Ein solches konnte der Fahrer jedoch nicht vorweisen. Weil die Beförderung zudem lizenzpflichtig ist, drohten weitere Schwierigkeiten.

Das Bußgeld für den Unternehmer des gewerbsmäßigen Transports ohne Kontrollgerät und Lizenz belief sich auf 1.500 Euro. Den Fahrer erwarten zudem ein Bußgeld in Höhe von 95 Euro sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister für die Überladung sowie eine weitere Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz.

Nach Abladen des schweren Audi Kombis und Abschluss der polizeilichen Maßnahmen trat der Fahrer seine Heimfahrt nach Münster an.