Einem Hildener brachte die Fahrt mit einem E-Scooter Probleme ein. Symbolfoto: pixabay
Einem Hildener brachte die Fahrt mit einem E-Scooter Probleme ein. Symbolfoto: pixabay

Kreis Mettmann. Am Donnerstagnachmittag haben Beamte in Hilden einen 41-Jährigen gestoppt, der mit einem E-Scooter unterwegs gewesen ist. Das berichtet die Polizei.

Gegen 15.45 Uhr stoppte die Hildener Polizei einen 41-jährigen Mann aus Hilden, der auf dem Gehweg der Herderstraße in Hilden auf einem E-Scooter unterwegs war. Es handelte sich dabei um einen E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h und damit nicht um ein zulassungsfreies Kraftfahrzeug nach der Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vom Juni 2019. Neben der Zulassungspflicht resultiert daraus bei der Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr zusätzlich auch eine Führerscheinpflicht.

Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der E-Scooter nicht zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen war. Obwohl der 41-jährige Hildener erst bei späteren Ermittlungen einen nicht passenden Versicherungsvertrag für den Scooter vorlegte, befand sich zum Zeitpunkt der Polizeikontrolle das ausgestellte Versicherungskennzeichen nicht am Scooter.

Weiter stellte sich heraus, dass der Hildener nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist und zudem auch noch unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Ein auf der Polizeiwache durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 0,9 Promille (0,46 mg/l).

Anzeige auch gegen Ehefrau als Halterin des E-Scooters

Die Polizei legte wegen des Führerscheinverstoßes eine Strafanzeige gegen den 41-jährigen Beschuldigten aus Hilden vor, welche zugleich die parallel begangenen Ordnungswidrigkeiten (Alkohol und Zulassungsverstoß) beinhaltet.

Parallel dazu erstatteten die Beamten auch eine Anzeige gegen die 35-jährige Ehefrau des Hildeners, die nach dem vorgelegtem Versicherungsnachweis die Fahrzeughalterin des E-Scooters ist und die Fahrt ohne Straßenzulassung sowie ohne Führerscheinbesitz und unter Alkoholeinfluss zuließ.

Jedes weitere Führen des nicht zugelassenen e-Scooters im öffentlichen Straßenverkehr wurde von der Hildener Polizei grundsätzlich, jedes weitere Führen von Kraftfahrzeugen ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss im Speziellen, ausdrücklich untersagt.