Das Rathaus in Wülfrath. Foto: André Volkmann
Das Rathaus in Wülfrath. Foto: André Volkmann

Wülfrath. Am heutigen Montag hat die Stadt Wülfrath zur Eindämmung des Coronavirus eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Regelungen gelten zunächst bis zum 19. April.

Wichtigste Regelung: Ab Dienstag, 17. März, sind alle öffentlichen Veranstaltungen, deren Durchführung nicht notwendig ist, verboten. Als „notwendig“ gelten die Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge dienen. Wochenmärkte sind ausgenommen.

Wer aus Risikogebieten (s. RKI-Liste, www.rki.de) zurückkehrt, darf 14 Tage lang keine Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Berufsschulen oder Hochschulen betreten.

Für Krankenhäuser gilt eine strenge Besuchsregelung: Maximal ist ein registrierter Besucher pro Bewohner pro Patient pro Tag mit Schutzmaßnahmen und mit Hygieneunterweisung erlaubt. Medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche sind von der Einschränkung befreit (z. B. Kinderstationen, Palliativpatienten).

Geschlossen werden müssen Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos und Museen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen, alle FitnessStudios sowie alle Zusammenkünfte in Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros.

Der Zugang zu Angeboten von Büchereien, Restaurants und Gaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen wird eingeschränkt: Zugang erfolgt nur gegen Registrierung; zwischen den Tischen bzw. Arbeitsplätzen muss ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt werden.

„Wir wissen, dass diese Vorgaben, die auf dem ministeriellen Erlass vom 15. März beruhen, die Wülfratherinnen und Wülfrather weiter einschränken“, ist sich Bürgermeisterin Dr. Claudia Panke der Tragweite der Verfügung bewusst, „aber um Menschen mit Vorerkrankungen und die Älteren sowie unser Gesundheitssystem zu schützen, sind die Maßnahmen leider erforderlich.“

Der Wortlaut der Verfügung ist auf der Homepage der Stadt Wülfrath unter www.wuelfrath.de und als Aushang vor dem Rathaus bekannt gemacht worden und dort auch zu finden.

Weitere Maßnahmen der städtischen Verwaltung

Der Krisenstab der Stadt Wülfrath zur Begrenzung der Ausweitung des Coronavirus hat heute weitere Maßnahmen beschlossen. Da die Lage dynamisch ist, wird mit weiteren Entscheidungen gerechnet, die zeitnah bekannt gegeben werden.

Die städtische Verwaltung informiert:

Rathaus bleibt bis auf weiteres geschlossen
Das Rathaus bleibt bis auf weiteres geschlossen, ist aber zu den Geschäftszeiten telefonisch unter Tel.: 18-0 zu erreichen. Dringende persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Ratssitzung
Die Ratssitzung wird am 31. März stattfinden, da insbesondere die Beschlussfassung des Haushalts 2020 ansteht. Der Beschluss ist notwendig, um die volle Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung zu erhalten. Der Ort und die besonderen Maßnahmen für die Durchführung der Sitzung werden zurzeit abgestimmt.

Trauungen
Bei Trauungen wird die maximale Personenzahl im Trauzimmer auf 7 Personen (Brautpaar, Standesbeamtin und 4 Gäste) begrenzt.

Gratulationen zu Alters- und Ehejubiläen
Die sonst üblichen Gratulationsbesuche durch die Bürgermeisterin und die Stellvertreter finden mit Rücksicht auf die meist älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht statt. Die Glückwunschschreiben werden mit der Post verschickt.

Bücherei
Auf Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 15. März werden derzeit die Möglichkeiten einer Öffnung ab Mittwoch, 18. März.

Schuleingangsuntersuchungen
Der Kreis Mettmann teilt mit, dass die Schuleingangsuntersuchungen bis zu den Osterferien ausgesetzt werden und hofft, diese nach dem Ende der Ferien wieder aufnehmen zu können.

Erstattung Kita-Gebühren
Die Erstattungsansprüche werden schnellstmöglich geprüft.