Die Aufschrift
Die Aufschrift "Rathaus" ist an einer Wand angebracht. Foto: Volkmann/symbolbild

Mettmann. Das Amtsblatt Nummer 8 des laufenden Jahres, das am 17. März auf der Homepage der Stadt Mettmann veröffentlicht worden ist, führt auf, welche Betriebe und Unternehmen wegen der Ausbreitung des Coronavirus vorerst geschlossen bleiben müssen.

Für den Publikumsverkehr werden alle Verkaufsstellen des Einzelhandels einschließlich der Verkaufsstellen in Einkaufscentern geschlossen.

Laut Bund-Ländervereinbarung vom 16. März gilt, dass folgende Geschäfte nach wie vor geöffnet bleiben:

  • Lebensmittel
  • Wochenmärkte
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Getränkemärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Tankstellen
  • Banken und Sparkassen
  • Poststellen
  • Frisöre
  • Reinigungen
  • Waschsalons
  • Zeitungsverkauf
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
  • Großhandel

Geschlossen werden sollen nach den Empfehlungen folgende Einrichtungen:

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle,
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios
  • Outlet-Center
  • Spielplätze