Mettmann. Das Amtsblatt Nummer 8 des laufenden Jahres, das am 17. März auf der Homepage der Stadt Mettmann veröffentlicht worden ist, führt auf, welche Betriebe und Unternehmen wegen der Ausbreitung des Coronavirus vorerst geschlossen bleiben müssen.
Für den Publikumsverkehr werden alle Verkaufsstellen des Einzelhandels einschließlich der Verkaufsstellen in Einkaufscentern geschlossen.
Laut Bund-Ländervereinbarung vom 16. März gilt, dass folgende Geschäfte nach wie vor geöffnet bleiben:
- Lebensmittel
- Wochenmärkte
- Abhol- und Lieferdienste
- Getränkemärkte
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Drogerien
- Tankstellen
- Banken und Sparkassen
- Poststellen
- Frisöre
- Reinigungen
- Waschsalons
- Zeitungsverkauf
- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
- Großhandel
Geschlossen werden sollen nach den Empfehlungen folgende Einrichtungen:
- Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen
- Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen
- Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen
- Prostitutionsstätten, Bordelle,
- der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios
- Outlet-Center
- Spielplätze
- Redaktion
- Kontakt
…knipst oft Fotos in Schräglage, um die Lokalnachrichten aus dem Kreis Mettmann zu bebildern und nennt das dann „Fotokunst“. Spezialgebiete sind Rechtsthemen, Internet, Technik und Unterhaltung. Er ist mit der Kamera oft in Neviges unterwegs. Spielt Brettspiele und Videogames.
Motto: „Online ist für alles Platz“