Stadt Velbert setzt die Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung und die Offene Ganztagsschule beginnend ab dem 16. März aus. Auch das Verpflegungsgeld wird erstattet.
Aufgrund des Betretungsverbotes in den Angeboten der Kindertagesbetreuung setzt die Stadt Velbert die Erhebung von Elternbeiträgen beginnend mit dem 16. März 2020 aus.
Es erfolgt daher zum 1. April 2020 kein Beitragseinzug. Die bereits eingezogenen, anteiligen Elternbeiträge für den März werden erstattet oder verrechnet. Dies gilt auch für die Verpflegungsentgelte für die Kinder in den städtischen Kindertageseinrichtungen.
Gleiches gilt für Beiträgen für die Offene Ganztagsschule. Eine Regelung für die Verrechnung der Verpflegungsentgelte erfolgt hier durch die Träger der OGS.
Dazu teilen der SKFM und der Verein der Kolping-Kindertagesstätten mit, dass in den von ihnen betriebenen Kindertagesstätten, Großtagespflegestellen und in den Schulkindbetreuungen der Einzug von Verpflegungsentgelten beginnend zum 16. März ausgesetzt wird. Ein Teil der Beiträge sei schon nur noch bereits reduziert eingezogen, so der SKFM. In den Fällen in denen eine Überzahlung erfolgt ist, werde der Betrag erstattet.
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