Bürgermeister Thomas Dinkelmann und der Krisenstab der Kreisstadt Mettmann treffen Vorkehrungen zur Eindämmung des Coronavirus. Foto: Kreisstadt Mettmann
Bürgermeister Thomas Dinkelmann und der Krisenstab der Kreisstadt Mettmann treffen Vorkehrungen zur Eindämmung des Coronavirus. Foto: Kreisstadt Mettmann

Mettmann. Die Stadt Mettmann hat weitere Maßnahmen verfügt, um soziale Kontakte zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie weiter zu reduzieren.

Die Kreisstadt Mettmann hat die Amtsblätter 10/2020 und 11/2020 veröffentlicht. Darin enthalten sind weitere kontaktreduzierende Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus.

Im Amtsblatt 10/2020 wurde ein Betretungsverbot, unter anderem für Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, heilpädagogische Praxen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe bekannt gegeben. Diese Regelungen gelten bereits ab dem heutigen Samstag, 21. März.

Verschärfte Regelungen betreffen nun auch die Gastronomie: Das Amtsblatt 11/2020 enthält unter anderem weitreichende Regelungen für Restaurants und Speisegaststätten, die ab Sonntag, 22. März, in Kraft treten. Demnach sind nur noch Abholungen ohne Betreten der Lokalität sowie Lieferungen möglich.

Ebenfalls zu schließen sind Friseure, Kosmetik- und Nagelstudios, Tätowierstudios und ähnliche Geschäfte.

Darüber hinaus sind ab sofort „Zusammenkünfte von zwei oder mehr Personen unter freiem Himmel untersagt“, so heißt es im Amtsblatt. Ausnahmen bestehen für Familienmitglieder, Personen einer Wohngemeinschaft oder anderer häuslicher Gemeinschaften.

Das Amtsblatt ist auf der städtischen Internetseite unter www.mettmann.de/amtsblatt veröffentlicht.