Für
Für "Schlüsselpersonen" sind die Regelungen für die Kinderbetreuung angepasst worden. Foto: pixabay

Mettmann. Ab Montag, 23. März, gelten veränderte Regelungen für die Betreuung von Kindern von Eltern mit Berufen in der kritischen Infrastruktur.

Zur Sicherstellung des Betriebes für die Berufe innerhalb der kritischen Infrastruktur ist es nunmehr ausreichend, wenn nur ein Elternteil in der selbigen tätig ist. Das teilt die städtische Verwaltung mit. Die Arbeitgeberbescheinigungen, die dies bestätigen, müssen somit nicht mehr von beiden Elternteilen erbracht beziehungsweise eingereicht werden.

Das Formular für die Arbeitgeberbescheinigung ist auf der Webseite der Kreisstadt Mettmann zu finden.

Der Kreis der Personen, welcher zu den sogenannten Schlüsselpersonen in kritischen Infrastrukturen gehören, ist ebenfalls aktualisiert bzw. erweitert worden. Außerdem können auch Eltern mit einem Betreuungsanspruch, die zurzeit keinen Betreuungsvertrag mit einem Kindertagesbetreuungsangebot haben, Ihren Bedarf beim Jugendamt anzeigen.

Ein dringender Bedarf bezüglich einer Wochenendbetreuung ist zunächst beim Jugendamt der Kreisstadt Mettmann per E-Mail an [email protected] oder [email protected] anzuzeigen.

Für die genannten Fälle ist das Jugendamt bemüht, in Kooperation mit den Trägern und den Kindertagespflegepersonen zeitnah Lösungen zu entwickeln.

Nähere Informationen gibt es auf der Homepage der Kreisstadt Mettmann unter diesem Link.