Die Stadt Erkrath informiert über die aktuellen Anpassungen bezüglich der Not-Kinderbetreuung von Eltern mit Berufen in der sogenannten kritischen Infrastruktur. Foto: pixabay
Die Stadt Erkrath informiert über die aktuellen Anpassungen bezüglich der Not-Kinderbetreuung von Eltern mit Berufen in der sogenannten kritischen Infrastruktur. Foto: pixabay

Kreis Mettmann. Die Stadtverwaltung Erkrath informiert Bürgerinnen und Bürger nach der Neuregelung der Kinderbetreuung für Eltern mit Berufen in der kritischen Infrastruktur entsprechend. Zudem wird die Müllabfuhr vorgezogen.

Das Land NRW hat die Kinderbetreuung von Schlüsselpersonen mit Berufen in der kritischen Infrastruktur neu geregelt, ebenso die Betreuungsmöglichkeiten am Wochenende.

Ab Montag, 23. März, sind mehr Personen anspruchsberechtigt: Jede Person, die in der kritischen Infrastruktur tätig ist und eine Bescheinigung des Arbeitgebers auf Unentbehrlichkeit vorweisen kann, hat einen Anspruch auf einen Platz in der Notbetreuung – unabhängig davon, ob die Partnerin oder der Partner auch einen solchen Anspruch nachweisen kann. Damit reicht ab Montag die Vorlage einer einzigen Bescheinigung aus.

Dies gilt für Kindertagesbetreuung, Kindertagespflegestellen und heilpädagogische Kindertageseinrichtungen. Dabei dürfen nur gesunde Kinder betreut werden. Auch Kinder, die sich zuvor in Risikogebieten aufgehalten haben, sind von der Betreuung ausgeschlossen.

Der Anspruch auf Betreuung wird immer in der jeweiligen Einrichtung erfüllt, die die Kinder normalerweise besuchen. Zudem haben auch Eltern mit Berufen in der kritischen Infrastruktur einen Betreuungsanspruch, die sonst keinen Betreuungsvertrag mit einer Einrichtung haben.

In diesen Fällen können die Eltern sich am besten per E-Mail an die Stadtverwaltung wenden, da dies die kürzeste Bearbeitungszeit gewährleistet. Für den Bereich Schule per E-Mail an [email protected] und [email protected]; für den Bereich Kindertagespflege an [email protected] und [email protected].

E-Mails sollen dabei immer an beide Adressen eines Bereiches gesandt werden, so die Stadtverwaltung Erkrath.

Betreuung am Wochenende und in den Osterferien

Zusätzlich zu der Neuregelung des Betreuungsanspruches wird ab dem 23. März auch eine Wochenendbetreuung angeboten, die sich auch über die Osterferien erstreckt.

Auf diese Weise sollen besonders Eltern im Schichtdienstbetrieb entlastet werden.

Müllabfuhr vorgezogen

Die Müllabfuhr in Erkrath wird ab sofort nach Informationen von der Stadtverwaltung vorgezogen: Die Leerungen finden an den regulären, im Abfallkalender veröffentlichten Terminen statt, jedoch früher am Tag als gewohnt. Entsprechend müssten die Tonnen früher rausgestellt werden, so die Stadt Erkrath.

Der Schichtbetrieb bei der Müllabfuhr wird auf 5.30 Uhr vorgezogen Die Müllabfuhren starten mit versetzten Ausfahrzeiten, um die Abläufe auf den Betriebshöfen besser zu kanalisieren.

Alle anderen Abläufe und Dienstleistungen gehen wie gewohnt von statten bzw. bleiben unverändert. Allerdings bleibt die Zentraldeponie der Awista im Düsseldorfer Stadtteil Hubbelrath für Kleinanlieferer geschlossen und sollte daher auch von Erkrather Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr angefahren werden.