Das Rathaus in Wülfrath. Foto: André Volkmann
Das Rathaus in Wülfrath. Foto: André Volkmann

Wülfrath. Die Stadt Wülfrath hat ihre Allgemeinverfügung vom 20. März aufgehoben. Es gilt nun die landesweit einheitliche Regelung: Ansammlungen von mehr als zwei Personen sind nicht gestattet.

Am Sonntag hat das Land NRW eine neue Rechtsverordnung erlassen, die seit heute in Kraft ist. Demnach gilt landesweit unter anderem die Regelung, dass Versammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich verboten sind.

Ausgenommen davon bleiben Familien und Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Es gelten Ausnahmen für zwingende berufliche Gründe oder zufällige Begegnungen im Nahverkehr oder bei der Versorgung für den täglichen Bedarf.

Die Allgemeinverfügungen der Stadt Wülfrath vom 20. März ging – wie auch die Verfügungen anderer kreisangehöriger Städte – über diese Regelung hinaus. Sie wird nun jedoch aufgehoben.

Bürgermeisterin Dr. Claudia Panke erklärt: „Auch wenn die gestern beschlossenen Maßnahmen zum Teil hinter unseren zurückbleiben, bin ich sehr froh, dass wir nun landes- und größtenteils auch bundesweit einheitliche Regelungen haben. Das gibt den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch den Unternehmen Handlungssicherheit.“

Außerdem bedankt sich die Bürgermeisterin bei allen, die schon an diesem Wochenende Versammlungen unter freiem Himmel vermieden haben: „Ich bin erleichtert und stolz, dass sich ein Großteil der Wülfratherinnen und Wülfrather an unsere Verfügung gehalten hat.“

Das betrifft sowohl Privatpersonen als auch die Händlerschaft. Der kommunale Ordnungsdienst und Polizei werden weiterhin die Einhaltung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus konsequent kontrollieren.

Bei einem Verstoß gegen die Regelung drohen hohe Strafen. Die landesweite Rechtsverordnung spricht von Ordnungsgeldern von nicht unter 200 Euro und bis zu 25.000 Euro.