Das neue Schutzpaket soll auch Wohlfahrtverbände und Sozialeinrichtungen unterstützen. Foto: pixabay
Das neue Schutzpaket soll auch Wohlfahrtverbände und Sozialeinrichtungen unterstützen. Foto: pixabay

Kreis Mettmann. Sozialeinrichtungen und Wohlfahrtsverbände sollen vom Schutzpaket erfasst werden. Das teilt die Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese mit. Das Paket durchläuft am heutigen Mittwoch den Bundestag.

„Wir sorgen für einen Schutzschirm, der die Wohlfahrtsverbände und sozialen Einrichtungen in der Krise rettet“, sagt Kerstin Griese, die seit einer Woche an einem entsprechenden Maßnahmenpaket arbeitet. „Und wir schaffen gesetzliche Regelungen für diejenigen, die wegen der Corona-Krise jetzt kein Einkommen haben, damit sie schnell und unbürokratisch Grundsicherung bekommen. In Zeiten der Krise brauchen wir einen starken Sozialstaat für alle Menschen“, sagt die Sozialstaatssekretärin.

„Mich haben vielen Hilferufe erreicht, auch aus dem Kreis Mettmann. Kitas und Jugendeinrichtungen haben geschlossen, Sprach- und Weiterbildungskurse fallen aus, und auch viele Reha- und Behinderteneinrichtungen können nicht wie gewohnt arbeiten. In einem Sozialschutzpaket sichern wir allen Sozialbetrieben und Dienstleistern den Bestand zu, denn die öffentlichen Zuschüsse werden weiter gewährt“, so Griese. „Die in diesen Einrichtungen Beschäftigten können nun in der Krise mithelfen – dort wo momentan jede Hand gebraucht wird.“

Anpassungen beim Kurzarbeitergeld

Das soeben im Bundeskabinett beschlossene Sozialschutzpaket wird bereits am Mittwoch im Bundestag das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. „Wir verbessern damit nochmal das Kurzarbeitergeld. Wer in Kurzarbeit ist, kann in Bereichen aushelfen, die für das Aufrechterhalten von Infrastruktur und Versorgung nötig sind und sich dort etwas hinzuverdienen“, beschreibt Kerstin Griese eine der Maßnahmen, die das Arbeits- und Sozialministerium ergreift. „Wer wegen der Kitaschließungen sein Kind betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, bekommt ebenfalls Lohnersatz in Höhe des Kurzarbeitergeldes, also 67 Prozent vom Bruttoeinkommen.“

Die Bundesregierung garantiere allen, die durch die Covid-19-Krise in Not geraten, schnelle und unbürokratische Hilfe, sagt Kerstin Griese. „Menschen, deren wirtschaftliche Existenz momentan wegbricht, bekommen einen deutlich erleichterten Zugang zur Grundsicherung. Auf eine Vermögensprüfung wird vorerst verzichtet, und die Wohnungskosten werden komplett übernommen. Niemand muss in eine preisgünstigere Wohnung umziehen“, betont die niederbergische SPD-Bundestagsabgeordnete.

Auch aus der Landwirtschaft im Kreis Mettmann haben Griese Hilferufe erreicht. „Viele Erntehelfer fallen weg, weil sie aus Osteuropa gekommen sind und jetzt nicht mehr einreisen dürfen. Deshalb wird die Regelung für Saisonarbeit in der Landwirtschaft von 70 auf 115 Tage ausgeweitet, damit die aktuell Beschäftigten länger bleiben können.“