Schwerbehindertenrecht: Bei der Bearbeitung der Feststellungsanträge kommt es zu Verzögerungen. Foto: pixabay
Schwerbehindertenrecht: Bei der Bearbeitung der Feststellungsanträge kommt es zu Verzögerungen. Foto: pixabay

Kreis Mettmann. Die Kreisverwaltung teilt mit, dass es derzeit aufgrund der aktuellen Coronavirus-Lage zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht kommt.

Wegen der Corona-Pandemie wurden bereits eine ganze Reihe kontaktreduzierender Maßnahmen getroffen. Die Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) werden weiterbearbeitet, aufgrund der besonderen Belastungssituation in den Arztpraxen kann es jedoch zu Verzögerungen bei der Erstellung der für die Bearbeitung notwendigen Befundberichte kommen.

Darüber hinaus wurden vom Amt für Menschen mit Behinderung beauftragte persönliche Untersuchungen der Antragsteller zunächst bis zum 19. April ausgesetzt. Das betrifft die Untersuchungen sowohl durch den ärztlichen Dienst als auch durch beauftragte Außengutachter.

Bei der Bearbeitung der Feststellungsanträge wird es deshalb zu Verzögerungen kommen.

Telefonisch und auch per Mail ist das Amt für Menschen mit Behinderungen des Kreises Mettmann nach wie vor erreichbar: 02104 993410, [email protected].