Grünschnitt in einer Tonne. Foto: pixabay
Grünschnitt in einer Tonne. Foto: pixabay

Wülfrath. Die städtische Abfall-Annahmestelle an der Liegnitzer Straße ist bis 18. April geschlossen. Somit ist die Abgabe von Grünabfällen, wie auch auf den Wertstoffhöfen der Nachbarstädte, derzeit nicht möglich.

Wülfrather Gartenbesitzer fragen derzeit die Abfallberatung nach alternativen Entsorgungsmöglichkeiten: „Aufgrund der Corona-Krise finden wir uns alle in einem Ausnahmezustand. Wegen der steigenden Infektionszahlen müssen wir strikt kontaktreduzierende Maßnahmen ergreifen“, bittet die Abfallberatung um Verständnis, dass zum derzeitigen Zeitpunkt auch keine alternative Entsorgungslösung im Bringsystem angeboten werden kann.

„Zur Überbrückung dieser Zeit sollten die Grünabfälle auf dem eigenen Grundstück zwischengelagert werden. Dabei kann Rasenschnitt ein wenig aufgelockert an einer Grundstücksstelle gelagert oder sogar auf dem Rasenboden belassen werden“, rät die Abfallberatung den Wülfrather Gartenbesitzern.

Eigenkompostierung als Alternative zur Abgabe

„Die Zwischenlagerung in Kunststoffsäcken ist nicht ideal, da der feuchte Rasenschnitt leicht gärt und dann kommt es zu unerwünschten Gerüchen. Gehölzschnitt kann gut in einer Grundstücksecke zwischengelagert werden. Die beste Form der eigenen Verwertung ist jedoch die Eigenkompostierung. Ob mit offenem Kompostgestell oder in einem geschlossen Schnellkomposter, alle Bioabfälle aus Küche und Garten lassen sich sehr gut kompostieren und stellen später einen wertvollen Dünger für die Gartenbeete oder Blumenkübel sowie Balkonkästen dar. Mit Kompost züchten Sie Kraftstoffe für Ihren Garten“, regt die Abfallberatung zum natürlichen Gärtnern an.

Kompost schließt den unterbrochenen Stoffkreislauf im Garten. Er düngt, verbessert und lockert den Boden durch natürliche Humus- und Pflanzennährstoffe und aktiviert das Bodenleben.

Entsorgung auf öffentlichen Flächen verboten

„Wenn Sie Ihre Gartenabfälle nicht selber auf dem Grundstück kompostieren können, sollten Sie bitte bis zur Wiederöffnung der Abfall-Annahmestelle Liegnitzer Straße die Grünabfälle auf Ihrem Grundstück zwischenlagern und zu einem späteren Zeitpunkt an der Sammelstelle abliefern oder – so weit möglich – zerkleinert in die Biotonne geben“, so die Abfallberatung.

Die Abfallberatung mahnt: „Das Verbringen der eigenen Gartenabfälle auf öffentlichen Flächen, wie zum Beispiel Ausgleichstreifen, Grünflächen an Straßenrändern, angrenzenden Park- und Waldflächen oder andere öffentliche Grünflächen ist nicht gestattet und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann“.