Der Notfall-Kinderzuschlag ist Teil des Sozialschutz-Paketes und bietet Eltern in finanziellen Notlagen Unterstützung. Foto: pixabay
Der Notfall-Kinderzuschlag ist Teil des Sozialschutz-Paketes und bietet Eltern in finanziellen Notlagen Unterstützung. Foto: pixabay

Kreis Mettmann. In der Corona-Krise wird der Kinderzuschlag vorübergehend zum Notfall-KiZ. Er soll insbesondere Familien helfen, die kurzfristig ein geringeres Einkommen haben und deswegen Unterstützung benötigen.

Mit dem Kinderzuschlag (KiZ) für den Notfall werden auch Selbständige oder Eltern erreicht, die noch keine zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und deswegen keinen Zugang zu Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld haben, informiert die Agentur für Arbeit.

Berechnungsgrundlage für den Kinderzuschlag ist bislang das durchschnittliche Einkommen der vergangenen sechs Monate. Beim Notfall-KiZ erfolgt die Berechnung allerdings vorübergehend anhand des Elterneinkommens aus dem letzten Monat vor Antragstellung. Bei Antragstellung im April 2020 ist also zum Beispiel das Einkommen aus März 2020 relevant.

Durch diese zeitlich befristete Umgestaltung könne der KiZ die aktuelle krisenbedingte Lebenslage von Familien, die in den Einkommensbereich der Leistung fallen, besser erfassen, so die Arbeitsagentur.

Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen. Die Regelungen zum Notfall-KiZ sind Teil eines Sozialschutz-Paketes, das am 29. März in Kraft getreten ist und gelten seit dem 1. April.

Mit dem Kinderzuschlag (KiZ) unterstützt das Bundesfamilienministerium Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht. Aber – nicht jede Familie hat tatsächlich einen Anspruch auf KiZ. Zur ersten Orientierung, ob ein Anspruch vorliegt, hilft der „KiZ-Lotse“: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse.

Alle Informationen zum Notfall-KiZ und die Möglichkeit zur Onlinebeantragung gibt es online unter www.notfall-kiz.de.