Eis darf nur im Becher und verpackt verkauft werden. Vor Genuss muss sich der Eisesser mindestens 50 Meter weit vom Geschäft entfernen. Symbolfoto: Pixabay
Eis darf nur im Becher und verpackt verkauft werden. Vor Genuss muss sich der Eisesser mindestens 50 Meter weit vom Geschäft entfernen. Symbolfoto: Pixabay

Velbert. Das Land NRW hat präzisiert, wie die Corona-Schutz-Verordnung verstanden werden soll. Demnach dürfen in Velbert wie im ganzen Bundesland die Eisdielen seit letzter Woche wieder ihren Außer-Haus-Verkauf öffnen. Der neue Erlass gilt auch für Weinhandel, Feinkost und Süßes. Das teilt die Stadtverwaltung Velbert mit.

Dabei müssen die Händler aber die Hygiene- und Abstandsregeln beachten. Das bedeutet, dass Eis in Waffelhörnchen Tabu ist. Und auch Becher dürfen nicht einfach über den Tresen gereicht, sondern müssen verpackt werden. Auch dann darf man noch nicht gleich losschlecken. Das ist erst in einem Abstand von fünfzig Metern zur Eisdiele erlaubt. Wenn jemand dagegen verstößt, wird nicht nur der Eis-Esser selbst, sondern auch der Eishändler haftbar gemacht. Das bedeutet, dass Eisdielen bei Fehlverhalten ihrer Kundinnen und Kunden geschlossen werden können.

Auch Lebensmittel-Fachgeschäfte, wie etwa Weinhändler, Feinkostläden, Süßwaren- und Schokoladengeschäfte, Tee- und Kaffeegeschäfte, dürfen öffnen. Für sie gelten dieselben Regeln wie für sonstige Lebensmitteleinzelhändler: Verpflichtend sind beispielsweise Abstandshinweise, Zugangsbeschränkungen sowie ein Spuckschutz zum Schutz der Kassierenden, Kundinnen und Kunden.