Die Stadt verbietet dieses Jahr das Abrennen von Osterfeuern. Archivfoto: Mathias Kehren
Die Stadt verbietet dieses Jahr das Abrennen von Osterfeuern. Archivfoto: Mathias Kehren

Velbert/Heiligenhaus. Die Städte Heiligenhaus und Velbert weisen auf das Verbot von Osterfeuern hin, das im Zuge der Maßnahmen gegen eine schnelle Verbreitung des Coronavirus gilt.

„Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus verbietet aktuell alle Veranstaltungen und Versammlungen. Das gilt auch für Osterfeuer. Auch Osterfeuer, die bereits angemeldet wurden, müssen ausfallen“, so die Stadtverwaltung Velbert.

Im Hinblick auf das bevorstehende Osterfest erklärt die Stadt Heiligenhaus, dass die sonst ausnahmsweise zu Ostern zugelassenen Oster- und Brauchtumsfeuer, die im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung zugänglich sind, nicht genehmigt werden können.

Ferner weist das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW darauf hin, dass Feuer im Freien nicht zur Abfallbeseitigung (auch nicht Garten- und Grünabfälle) missbraucht werden dürfen.