Das LKA mahnt zu Vorsicht: Betrüger haben gefälschte Webseiten zur NRW-Soforthilfe online gestellt. Foto: pixabay
Das LKA mahnt zu Vorsicht: Betrüger haben gefälschte Webseiten zur NRW-Soforthilfe online gestellt. Foto: pixabay

Düsseldorf. Das Landeskriminalamt in NRW warnt aus aktuellem Anlass vor gefälschten Internetseiten zur Corona-Soforthilfe.

Mit Fake Webseiten versuchen Betrüger derzeit von der Corona-Krise zu profitieren. Aus unterschiedlichen Regionen Nordrhein-Westfalens sind nach Informationen des LKA Anzeigen von NRW-Bürgern bei der Polizei eingegangen, die sich im Internet um Corona-Soforthilfen bewerben wollten.

„Dabei sind sie auf gefälschte Seiten geleitet worden, die offensichtlich die Daten der Antragsteller abgreifen wollten“, heißt es vonseiten des Landeskriminalamtes, das die Verfahren nun zentral bearbeitet. Dafür wurde eine eigene Ermittlungskommission ins Leben gerufen.

Das Landeskriminalamt NRW warnt ausdrücklich vor betrügerischen Internetseiten und mahnt zu Vorsicht. Die Täter würden Fake-Seiten auch prominent über Werbeanzeigen in Suchmaschinen platzieren, informiert das LKA NRW. „Bitte rufen Sie diese falschen Internetauftritte nicht auf und geben Sie auf den Fake-Seiten keine persönlichen Daten ein“, so der Appell.

Fake-Seite erkennen: Auf die Internetadresse achten

Stattdessen sollen für Soforthilfe-Anträge in Nordrhein-Westfalen ausschließlich der Internetauftritt der Landesregierung NRW unter https://soforthilfe-corona.nrw.de genutzt werden.

Unseriöse Internetseiten könnten besonders gut an der Internetadresse (URL) erkannt werden, so die Experten beim LKA: „Eine Internetseite lässt sich immer dann dem seriösen Anbieter zuordnen, wenn ihm der Serverbestandteil der Adresse zugeordnet werden kann“. So enden zum Beispiel alle Internetseiten des Landes NRW auf „.nrw“ oder „nrw.de“. Bei abweichenden Schreibweisen handelt es sich nicht um eine offizielle Internetseite des Landes NRW.

Auch das NRW-Wirtschaftsministerium hat auf die Betrugsversuche durch Fake-Webseiten reagiert: „Die Zahlung der NRW-Soforthilfe 2020 für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe wird vorerst gestoppt“, heißt es dazu vom Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, das diese Maßnahme in Abstimmung mit dem Landeskriminalamt am Mittwochabend getroffen hat.