Die Fahrradstraße ist vorrangig dem Radverkehr vorbehalten. Archivfoto: Kreisstadt Mettmann
Die Fahrradstraße ist vorrangig dem Radverkehr vorbehalten. Archivfoto: Kreisstadt Mettmann

Mettmann. Am heutigen Donnerstag ist die erste Fahrradstraße im Bereich der Breite Straße und der unteren Johannes-Flintrop-Straße bis hoch zum Kreisverkehr Seibelstraße freigegeben worden. Das teilt die Stadtverwaltung mit.

Damit wird Netztrennung aufgehoben und auf den Bereich der Schwarzbachstraße im Bereich des Jubiläumsplatzes verkürzt. Die Verwaltung hat somit einen politischen Ratsbeschluss umgesetzt. Die Fahrradstraße darf nur von Radfahrern und Anliegern befahren werden. Busse und Taxis dürfen die Straße weiter wie bisher benutzen.

Die Stadt weist noch einmal auf die geltenden Vorschriften für eine Fahrradstraße hin: Als Fahrradstraße wird eine Straße bezeichnet, die vorrangig dem Radverkehr vorbehalten ist. Genau wie bei einer Fußgängerzone dürfen andere Verkehrsteilnehmer und -arten eine Fahrradstraße nur befahren, wenn dies durch ein Zusatzzeichen erlaubt wird.

Im Falle der neuen Fahrradstraße in Mettmann darf der Anliegerverkehr die Straße nutzen, ansonsten ist die Durchfahrt weiterhin verboten.

Regelung gilt zunächst für sechs Monate

Fahrradstraßen werden zur Förderung des Radverkehrs eingerichtet. Sie stellen Bereiche dar, in denen der Radverkehr begünstigt und vorberechtigt wird. Radfahrer haben auf einer Fahrradstraße vor Kraftfahrzeugen und anderen Verkehrsarten, die diese Straße benutzen, Vorfahrt. Dies bedeutet nicht, dass Fahrradfahrer auch an Kreuzungen Vorfahrt haben, hier gilt – sofern nichts anderes ausgeschildert wurde – weiterhin „rechts vor links”.

Andere Verkehrsteilnehmer müssen sich aber auf der Fahrradstraße dem Radverkehr anpassen und unterordnen, so dass Fahrradfahrer weder behindert noch gefährdet werden. Auf einer Fahrradstraße muss die Geschwindigkeit daher immer den tatsächlichen Begebenheiten angepasst sein.

Grundsätzlich liegt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei 30 km/h. Aufgrund des besonderen Innenstadtcharakters der Breite-  und unteren Johannes-Flintrop-Straße wird dort jedoch eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h beibehalten.

Die neue Verkehrsregelung gilt erst einmal für ein halbes Jahr. Die Verwaltung wird in dieser Zeit den Straßenverkehr auf der neuen Fahrradstraße beobachten und der Politik einen Erfahrungsbericht vorlegen.