Unter anderem Schadstoffe wie Abbeizmittel, Abflussreiniger, lösungsmittelhaltige Farben und Lacke können am Schadstoff-Mobil abgegeben werden. Foto: pixabay
Unter anderem Schadstoffe wie Abbeizmittel, Abflussreiniger, lösungsmittelhaltige Farben und Lacke können am Schadstoff-Mobil abgegeben werden. Foto: pixabay

Wülfrath. Die mobile Schadstoffsammlung in der bisherigen Form ist im März aufgrund der Corona-Krise eingestellt worden. Nun werden die Sammlungen wieder aufgenommen – der nächste Termin ist Dienstag, 21. April.

Die mit den Sammlungen beauftragte Entsorgungsfirma hat mitgeteilt, dass die Sicherheit und Gesundheit der Belegschaft und der anliefernden Bürgerinnen und Bürger gewährleistet wird.

Durch die notwendigen Schritte zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus seit Mitte März und nicht zuletzt durch den Erlass der Landesregierung zum „Kontaktverbot“ war die Entsorgungsfirma gezwungen, die Durchführung der mobilen Schadstoffsammlung zu überdenken und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die dort formulierten Vorschriften und Bedingungen einhalten zu können.

„Die Mitarbeiter am Schadstoffmobil werden bei der Annahme genauestens auf die Einhaltung der Abstandsregel achten. Insbesondere werden sie dafür Sorge tragen, dass die Übergabe der gefährlichen Abfälle nur einzeln und geordnet nacheinander erfolgt“, bittet die Abfallberatung den Anweisungen der Mitarbeite zu folgen.

Die nächste Sammlung ist am Dienstag, 21. April. Die Annahme von Schadstoffen am Mobil findet dann an drei verschiedenen Standorten statt:

  • Rohdenhaus, Am Kliff/Ecke Angerweg: 14 bis 15 Uhr
  • Düssel Dorfstraße: 16 bis 17 Uhr
  • Parkplatz neben der Bergischen Diakonie Aprath, Am Rathaus 7: 17.30 bis 19 Uhr

Angenommen werden Schadstoffe wie Abbeizmittel, Abflussreiniger, lösungsmittelhaltige Farben und Lacke, Frost- und Holzschutzmittel, Leuchtstoffröhren, Pflanzen- und Rostschutzmittel, WC-Reiniger und andere Schadstoffe, die auf keinen Fall in die Restmülltonne gehören.

Das Schadstoffmobil dient ausschließlich der Sammlung von Schadstoffen aus Privathaushalten. Schadstoffe aus Gewerbetrieben werden nicht angenommen.