Das Rathaus der Stadt Ratingen. Foto: Stadt Ratingen
Das Rathaus der Stadt Ratingen. Foto: Stadt Ratingen/Archiv

Ratingen. Nach der Ankündigung der Maskenpflicht im Einzelhandel und ÖPNV am Mittwoch hat die NRW-Landesregierung am Freitag, 24. April, die Corona-Schutz-Verordnung entsprechend aktualisiert und die Regelungen damit konkretisiert.

Demnach muss ab Montag, 27. April, an folgenden Stellen eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden: im Einzelhandel, auf Wochenmärkten, in gastronomischen Betrieben bei der Abholung von Speisen, in Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen, in Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern, in Bussen, Bahnen und an Haltestellen.

Die Maskenpflicht gilt allgemein für Kunden und Beschäftigte, für Erwachsene und Kinder, hier jedoch erst ab Schuleintritt. Auch wer aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen kann, ist befreit. Und Beschäftigte,  die durch Glas- oder Plexiglasscheiben geschützt sind, müssen auch keine Maske tragen.

Ebenfalls verpflichtend ist eine Mund-Nase-Bedeckung „bei der Erbringung und Inanspruchnahme von Handwerks- und Dienstleistungen, die ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5 Metern zum Kunden erbracht werden (§ 7 Absatz 3 Satz 2) außer beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr“, wie es wörtlich in § 12a Absatz 2 Satz 2 der neuen Corona-Schutz-Verordnung heißt. Aus dieser Formulierung geht klar hervor, dass die Einhaltung des Abstandsgebots von mindestens 1,5 Metern nicht nur weiter gilt, sondern sogar weiterhin eindeutig Vorrang vor anderen Maßnahmen wie dem Tragen einer Maske hat.

Pesch: „Mit Maske nicht anders verhalten als ohne“

Daher appelliert Bürgermeister Klaus Pesch dringend an alle Ratinger Bürger, ihr bisheriges Verhalten nicht zu ändern: „Abstand halten ist nach wie vor der eindeutig beste Infektionsschutz. Die Mund-Nase-Bedeckungen aus Stoff können lediglich einen gewissen zusätzlichen Schutz bieten in Situationen, in denen der 1,5-Meter-Abstand nicht immer eingehalten werden kann, und auch das nur dann, wenn alle eine Maske tragen.“

Solche Masken halten die Coronaviren beim Einatmen kaum ab, sie verhindern jedoch bis zu einem gewissen Grad, dass man selbst, wenn man infiziert ist, Viren beim Husten, Niesen oder auch Sprechen in die Luft schleudert. „Man schützt andere, nicht sich selbst“, betont Bürgermeister Klaus Pesch.

„Nichts wäre jetzt gefährlicher als ein falsches Sicherheitsgefühl, dass man also andere, vorrangige Schutzmaßnahmen vernachlässigt, weil man ja eine Maske trägt. Abstand halten ist weiterhin das Gebot der Stunde, am besten verhält man sich stets so, als würde man keine Maske tragen. Die zweitbeste Lösung für Bereiche, in denen sich Menschen begegnen, sind Trennscheiben. Daher haben wir für alle Bereiche mit Publikumsverkehr in der Verwaltung insgesamt rund 200 solche Scheiben bestellt und dort, wo es bislang nötig war, aufgestellt.“

Soziale Gruppen nähen Masken

Schließlich hat Bürgermeister Pesch aber auch soziale Einrichtungen und freiwillige Initiativen wie Migrantengruppen bitten lassen, textile Alltagsmasken zu nähen – zur Abdeckung von Nachfragespitzen, wenn Bürger sonst nicht wissen, wie sie an eine solche Maske kommen sollen. Sie sollen zum Selbstkostenpreis von drei Euro über Ratinger Geschäfte angeboten werden. Wo genau, will die Stadt in Kürze mitteilen. Auch Mitarbeiter der Stadtverwaltung erhalten auf Wunsch entsprechende Mund-Nase-Bedeckungen.

Bürgermeister Pesch weist darauf hin, dass Mund-Nase-Bedeckungen, egal welcher Art, über lange Zeiträume nicht angenehm zu tragen sind und bei falscher Handhabung sogar Risiken bergen. Der Bereich vor Mund und Nase sollte auch von außen möglichst nicht angefasst werden – ganz besonders nicht, wenn das Tuch feucht ist. Auch sollte die Maske regelmäßig, am besten jeden Tag, bei mindestens 60 Grad gewaschen oder in kochendem Wasser eingeweicht werden.

Profi-Masken den Profis überlassen

Immerhin können die in der Coronaschutzverordnung ausdrücklich empfohlenen „Alltagsmasken“ aus Stoff auf diese Weise immer wieder genutzt werden – im Gegensatz zu professionellen Masken (OP- bzw. Atemschutzmasken). Solche Bedeckungen sind aktuell nicht nur kaum verfügbar; sie sollten beim Einkauf oder im Bus gar nicht benutzt werden, sondern Krankenhäusern und anderen medizinischen und Pflegeeinrichtungen vorbehalten bleiben.

Das gilt ganz besonders für die Atemschutzmasken (FFP 2 oder 3). OP-Masken bieten im Übrigen keinen besseren Selbstschutz als Alltagsmasken Marke Eigenbau. Ausdrücklich zugelassen sind übrigens auch einfache Tücher und Schals, sofern sie Mund und Nase voll bedecken.