Änderungen der Straßenverkehrsordnung: Die neuen Regelungen gelten. Foto: pixabay
Änderungen der Straßenverkehrsordnung: Die neuen Regelungen gelten. Foto: pixabay

Mettmann. Nach der Novellierung der Straßenverkehrsordnung sind die Änderungen am heutigen Donnerstag, 28. April, in Kraft getreten. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden nun neue bzw. erhöhte Geldbußen, insbesondere für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie für das nunmehr verbotswidrige Halten auf Schutzstreifen erhoben. Auch das Halten und Parken in zweiter Reihe wird durch ein erhöhtes Bußgeld geahndet.

Bei schweren Verstößen (Behinderung, Gefährdung) erfolgt zusätzlich die Eintragung eines Punktes in das Fahreignungsregister.

Den vollständigen Tatbestandskatalog gibt es online auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes.