Die Maskenpflicht gilt in NRW, doch es gibt Ausnahmeregelungen. Foto: pixabay
Die Maskenpflicht bleibt. Aber sonst wird vieles gelockert. Foto: pixabay

Kreis Mettmann. Immer häufiger melden sich laut Kreisverwaltung Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Mettmann, weil sie Fragen zur Maskenpflicht haben. 

Seit Einführung der Maskenpflicht in NRW, melden sich vermehrt Bürger bei der Corona-Hotline des Kreises Mettmann. Die Anrufer wollen vor allem wissen, was sie tun müssen, wenn sie medizinisch begründet keine Maske tragen können und ob sie eine Bescheinigung für eine Ausnahme von der Pflicht, etwa ein Attest, benötigen.

Laut Gesundheitsamt des Kreises Mettmann reicht es, wenn die Betroffenen glaubhaft versichern, dass sie von der Maskenpflicht befreit sind. Wer jedoch auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich ein entsprechendes Attest vom Hausarzt ausstellen lassen.

Ebenfalls häufig gefragt wird der Kreisverwaltung zufolge, woher negativ auf Corona getestete Arbeitnehmer eine entsprechende Bescheinigung für ihren Arbeitgeber bekommen. Auch hier ist der Hausarzt der richtige Ansprechpartner.

Zudem weist die Kreisverwaltung auf den Zweck der Corona-Hotline hin: Es rufen dort vermehrt Bürger an, die Fragen zu den regulären Dienstleistungen des Kreises haben. Es sollten jedoch nur Personen, die Fragen rund um das Thema Corona haben, die 02104 99-3535 anrufen. Für allen anderen Themen solle man sich an die Rufnummer 02104 99-0 wenden.