Auch auf dem Heiligenhauser Wochenmarkt darf nur noch mit Maske eingekauft werden. Archivfoto: Mathias Kehren
Auf dem Heiligenhauser Wochenmarkt darf nur noch mit Maske eingekauft werden. Archivfoto: Mathias Kehren

Heiligenhaus. Die Stadtverwaltung Heiligenhaus als Veranstalter weist darauf hin, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der Einkäufe bei den Markthändlern auf dem Wochenmarkt verpflichtend ist. Ab Montag, 4. Mai, gilt außerdem eine Maskenpflicht in allen städtischen Einrichtungen.

Man habe sehr guten Erfahrungen gemacht und positive Rückmeldungen zur Umsetzung der Maskenpflicht erhalten, heißt es von der Stadtverwaltung Heiligenhaus. Mit schrittweiser Wiederaufnahme des normalen Dienstbetriebs bei der Stadtverwaltung und im Bürgerbüro, finden auch wieder Bürgerinnen und Bürger den Weg ins Rathaus.Nur nach vorhergehender Terminvereinbarung versteht sich.

Vor diesem Hintergrund hat Bürgermeister Michael Beck zur weiteren Verhinderung von möglichen Infektionsketten festgelegt, dass ab Montag, 4. Mai, im Rathaus, im Bürgerbüro und auch in den teilweise geöffneten städtischen Einrichtungen eine allgemeine Maskenpflicht gilt. Bürgerinnen und Bürger sind somit verpflichtet, bei Besuch der genannten Einrichtungen einen Mundschutz mitzuführen und zu verwenden.