Der Stadtjugendring veranstaltet am 18. Juni ein Kinderfest im Generationenpark In den Banden in Wülfrath. Foto: Hans-Joachim Kling

Wülfrath. Das Land NRW ändert zu Montag die Corona-Schutz-Verordnung. Friseure und Fußpflege-Betriebe können unter Beachtung von Hygiene- und Infektionsstandards ab Montag wieder öffnen. Museen, Ausstellungen und Galerien dürfen ab Montag ebenfalls öffnen. Die Nutzung von Spielplätzen ist ab Donnerstag wieder zulässig.

Nach den gemeinsamen Beratungen von Bund und Ländern setzt die Stadt Wülfrath weitere Corona-Regelungen um. Es gelten weiterhin alle Hygiene- und Abstandsregelungen sowie die Maskenpflicht gemäß der Corona-Schutz-Verordnung.

Danach sind ab Montag, 4. Mai, unter Beachtung der festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards, Friseur- und Fußpflegeleistungen (auch kosmetische) wieder zulässig.

Neu ist ebenfalls, dass ab Montag, 4. Mai, auch Museen, Ausstellungen und Galerien wieder öffnen dürfen. Wann die Museen in Wülfrath wieder ihren Betrieb aufnehmen, wird in den nächsten Tagen abgestimmt.

Ab Donnerstag, 7. Mai, dürfen dann auch die Spielplätze wieder genutzt werden. Auch hier laufen die Vorbereitungen der Stadt für eine Öffnung. Hierzu sagt die Verordnung, dass Begleitpersonen untereinander einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten haben, wenn sie nicht zur Familie oder zur häuslichen Gemeinschaft Gemeinschaft gehören. Die Stadt kann eine Begrenzung der Nutzerzahl und im Einzelfall auch Ausnahmen festlegen.

Neu geregelt ist der Verordnung ist, dass alle Großveranstaltungen bis mindestens zum 31. August verboten sind. Als Großveranstaltung im Sinne der Verordnung werden zum Beispiel Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Sportfeste, Schützenfeste, Weinfeste, Musikfeste und Festivals und ähnliche Festveranstaltungen aufgezählt.

Die Stadt Wülfrath weist darauf hin, dass nach der neuen Verordnung, die Maskenpflicht auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren und vergleichbaren Einrichtungen gilt.

Auf der Homepage der Stadt Wülfrath finden Interessierte die vollständige Verordnung in der ab Montag geltenden Fassung (gültig bis 10. Mai), die Hygiene- und Infektionsstandards sowie die bis Sonntag gültige Verordnung.