Fast 250 Ordnungswidrigkeitenverfahren sind beim KOD anhängig. Foto: pixabay
Fast 250 Ordnungswidrigkeitenverfahren sind beim KOD anhängig. Foto: pixabay

Ratingen. Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Ratingen hat bisher fast 250 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, die auf Verstöße gegen Corona-Bestimmungen zurückzuführen sind.

Mit Beginn der Corona-Krise haben sich die Aufgabenschwerpunkte für die Einsatzkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes verlagert. Im Mittelpunkt der täglichen Arbeit stehen für die insgesamt 13 Frauen und Männer im Außendienst die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes und der Corona-Schutzverordnung.

Das Corona-Virus und die hiermit verbundenen hygienischen Schutzmaßnahmen waren für alle neu. Daher haben die Mitarbeiter des Ratinger Ordnungsdienstes insgesamt 171 Einzelhandelsgeschäfte im gesamten Stadtgebiet persönlich aufgesucht und auf die gesetzlich vorgeschriebenen Hygienevorschriften hingewiesen und anschließend die Umsetzung der Vorschriften überprüft.

Aufgrund von Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung mussten bisher 246 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden, die meisten davon, weil sich Personen in größeren Gruppen aufhielten und den vorgeschriebenen Mindestabstand nicht einhielten. Auch Gastronomiebetriebe werden durch den Kommunalen Ordnungsdienst überprüft.

Zurzeit darf nur ein Außer-Haus-Verkauf stattfinden und die verkauften Speisen und Getränke dürfen im Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle nicht verzehrt werden, um Menschenansammlungen zu vermeiden. Vereinzelt wurden hierbei Verstöße gegen diese 50-Meter-Regel festgestellt. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt: In über 550 Fällen stellte der KOD Bürgern Ordnungsverfügungen zu, in denen häusliche Quarantäne angeordnet wurde.