Ehrenamtliche schließen sich zusammen. Foto: pixabay
Ehrenamtliche schließen sich zusammen. Foto: pixabay

Kreis Mettmann. In Corona-Zeiten engagieren sich viele Ehrenamtliche. Zum Versicherungsschutz der Helfenden gibt die Verbraucherzentrale NRW fünf Hinweise. 

Ob Behelfsmasken nähen, für Bedürftige einkaufen oder Begegnungen mit gebührendem Abstand organisieren – viele Menschen engagieren sich, um Bedürftigen und Anderen das Durchhalten und Durchkommen während der Corona-Krise zu erleichtern.

Wird Hilfsbereitschaft in die Tat umgesetzt, gerät häufig aus dem Blick, wer hilft, wenn den Helfern selbst etwas zustößt. „Wer spontan Stoffmasken, Spielzeug oder Lebensmittel zu Verteilstellen oder in Pflege- oder Betreuungsunterkünfte bringt, handelt privat. Diese Eigeninitiative wird nicht durch den gesetzlichen Versicherungsschutz gedeckt, den organisierte ehrenamtliche Helferinnen und Helfer genießen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Fünf Kriterien sind nötig, damit das Ehrenamt „amtlich“ und somit auch gesetzlich geschützt ist: Das Engagement muss freiwillig und unentgeltlich ausgeübt werden, regelmäßig und organisiert sein sowie anderen zu Gute kommen.

„Organisierter Einsatz gilt dabei als erforderlicher Nachweis für Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung“, erläutern die Verbraucherschützer, wie ehrenamtliche Helfer auch in Corona-Zeiten abgesichert sind:

Voraussetzungen für gesetzlichen Versicherungsschutz

Wie bei anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten – zum Beispiel im Elternrat oder bei der Freiwilligen Feuerwehr – genießen auch Corona-Helfer automatisch und kostenlos gesetzlichen Versicherungsschutz.

Voraussetzung ist allerdings, dass deren Mithilfe über die Kommune oder Wohlfahrtsverbände organisiert ist. Heißt also, Einsätze und -orte werden von diesen festgelegt. Die Verantwortlichen verteilen die Aufgaben, übernehmen Einteilung sowie Koordination und tragen die Kosten – und die Verantwortung. Zumeist werden auch Listen angelegt, in die sich Helfer eintragen können. Das erspart im Fall der Fälle Nachforschungen, ob man tatsächlich auch aktiv gewesen ist.

Leistungsumfang

Verletzt sich der ehrenamtliche Helfer während seines Einsatzes, aber auch auf dem Hin- oder Rückweg zwischen Einsatz- und Wohnort, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Übernommen werden Kosten für Behandlungen und Reha-Maßnahmen. Ist die Erwerbsfähigkeit als Folge des Unfalls um mindestens 20 Prozent gemindert, bekommt der Verletzte von der gesetzlichen Unfallversicherung eine monatliche Verletztenrente.

Private Versicherungen

Neben all diesen Leistungen aus gesetzlichen Versicherungen springen auch gegebenenfalls privat abgeschlossene Versicherungen – Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung – ein. Einzelne Bundesländer – wie etwa Nordrhein-Westfalen – bieten freiwillig ehrenamtlich Engagierten einen zusätzlichen Versicherungsschutz im Bereich Unfall und Haftpflicht an.

Wer ehrenamtlich tätig sein möchte, erhält weitere Informationen online unter www.engagiert-in-nrw.de/sicherheit.

Haftung bei Schäden Dritter

Wer als Corona-Helfer einer anderen Person Schaden zufügt, muss in der Regel nicht für deren Forderungen nach Schadenersatz aufkommen. Dafür haftet die Trägerorganisation beziehungsweise deren Haftpflichtversicherung, in der Regel die von Städten und Kommunen. Zudem kann die ehrenamtliche Ausübung eines leitenden Amtes oder die so genannte verantwortliche Tätigkeit in einer Organisation oder in einem Verein über die Vereinshaftpflichtversicherung versichert sein. Im Ausnahmefall hilft auch die eigene private Haftpflichtversicherung des Ehrenamtlers.

Informationen und Beratung rund um den passenden Versicherungsschutz bietet die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale NRW. Kontaktdaten und Kosten online unter www.verbraucherzentrale.nrw/versicherungsberatung – bis auf weiteres ausschließlich telefonisch oder per E-Mail.

Spezielle Antworten auf Corona-Fragen zur Bewältigung des Verbraucheralltags gibt es auch telefonisch unter 0211 3399 5845 – und zwar montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr und online unter www.verbraucherzentrale.nrw/corona.