Das Rathaus der Stadt Ratingen. Foto: Stadt Ratingen
Das Rathaus der Stadt Ratingen. Foto: Stadt Ratingen/Archiv

Ratingen. Ein millionenschweres städtisches Hilfsprogramm für kleinere Betriebe, Vereine und Selbständige, die wirtschaftlich unter der Corona-Krise leiden, hat der Haupt- und Finanzausschuss des Rates am 12. Mai beschlossen.

„Mit unserem Programm wollen wir zwei Ziele auf einmal erreichen“, sagt Bürgermeister Klaus Pesch. „Wir retten Existenzen, und gleichzeitig erhalten wir die allgemein und zu Recht hoch geschätzte Ratinger Lebensqualität. Denn das tolle Flair unserer Stadt verdanken wir in erheblichem Maße der bunten Vielfalt an liebenswerten, inhabergeführten Geschäften, Lokalen und Dienstleistern, engagierten Vereinen und kreativen Kulturschaffenden.“

Aus Sorge vor einer drohenden Verödung der Innenstadt und der Stadtteilzentren hatte Bürgermeister Pesch das Hilfsprogramm im April initiiert. „Ich bin sehr dankbar, dass der Rat der Stadt jenseits aller politischen Rivalitäten meinem Vorschlag mit großer Mehrheit gefolgt ist“, sagt Pesch.

Zuschussvolumen von maximal 6,5 Millionen Euro

Das Zuschussprogramm hat ein Volumen von maximal 6,5 Millionen Euro (davon drei Millionen als zweckgebundene und rückzahlbare Liquiditätsbeihilfe). Es ist angelegt als ergänzende Unterstützung zu den bestehenden Bundes- und Landesförderprogrammen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. „Diese Maßnahmen wirken meist sehr kurzfristig“, erläutert Bürgermeister Pesch. „Wir wollen darüber hinaus denjenigen helfen, die nachweislich nicht über die Runden kommen, obwohl sie bereits Bundes- und Landeshilfen in Anspruch genommen haben, indem wir Mittel zur Überbrückung von mittelfristigen Engpässen zur Verfügung stellen.“

Das städtische Hilfsprogramm ruht auf drei Säulen.

  1. Inhabergeführte Einzelhandelsgeschäfte, Hotels, Gastronomiebetriebe sowie Dienstleister wie Friseure, Kosmetikstudios, Tanzschulen, Reisebüros oder Kinos mit Sitz in Ratingen können ebenso wie hauptberuflich freischaffende Ratinger Künstler einen Zuschuss von maximal 6.000 Euro beantragen (jeweils 2.000 Euro in den Monaten Juli, August und September).

    Dafür müssen die Antragsteller allerdings eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten: Der Betrieb darf zum Beispiel eine bestimmte Größe nicht überschreiten (nicht mehr als 35 Vollzeitbeschäftigte zum Stichtag 28. Februar 2020) und er muss Umsatzeinbußen in einer bestimmten Höhe aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen nachweisen. Diesen Topf füllt die Stadt mit insgesamt drei Millionen Euro.

  2. Dieselben Berechtigten können darüber hinaus auch Sonderdarlehen in gleicher Höhe beantragen, die ausschließlich als kurzfristige Überbrückungshilfen zur Bewältigung von Fixkosten dienen sollen. Sie sind daher zweckgebunden für Mietzahlungen, und zwar nur dann, wenn sich auch der Vermieter an den Hilfsmaßnahmen für gebeutelte Geschäftsleute beteiligt. Das Maximalvolumen beträgt auch hier drei Millionen Euro.
  3. Eine halbe Million Euro stellte der Rat darüber hinaus für darbende Ratinger Vereine zur Verfügung – als Sonderzuschuss zum Ausgleich von größeren Verlusten zum Beispiel durch einen erheblichen Rückgang der Mitgliederbeiträge. Auch aus diesem Topf gibt es im Einzelfall maximal 6.000 Euro.

Die genauen Zuschussbedingungen und entsprechende Antragsformulare werden im Laufe des Monats Mai auf der Homepage der Stadt Ratingen bereitgestellt. Die Verwaltung bittet höflich, bis dahin von Nachfragen abzusehen.

Stabilisierung der lokalen Wirtschaft

Das neue Hilfsprogramm ist ein weiteres Instrument, mit dem die Stadt dazu beiträgt, die heimische Wirtschaft zu stabilisieren. Bereits am 31. März war ein umfassendes Unterstützungspaket beschlossen worden, das zum Beispiel Stundungen, Verzicht auf Vollstreckungen, Herabsetzung von Gewerbesteuerzahlungen und Befreiungen von der Abfallgebühr bei Corona-bedingten Betriebsschließungen vorsah. Diese Maßnahmen bleiben parallel zum neuen Hilfsprogramm weiter in Kraft.

Am 31. März hatte der Rat darüber hinaus beschlossen, Gastronomiebetrieben und dem Einzelhandel die Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Flächen für Auslagen und Außenterrassen zu erlassen. Denn damals war ihnen diese Nutzung durch die Coronaschutzverordnung untersagt. Inzwischen dürfen diese Betriebe wieder öffnen. Gleichwohl beschloss der Haupt- und Finanzausschuss am 12. Mai, bis Ende September 2020 keine Gebühren für die Sondernutzung zu erheben.

Ausführliche Informationen zu den im März beschlossenen Hilfen gibt es auf der städtischen Homepage www.ratingen.de (in der Corona-Info-Box unter dem Stichwort „Unterstützungsprogramme für die Wirtschaft).