Der Besuch auf dem Wochenmarkt ist nur mit Mund-Nase-Bedeckung erlaubt. Foto: André Volkmann
Der Besuch auf dem Wochenmarkt ist nur mit Mund-Nase-Bedeckung erlaubt. Foto: André Volkmann

Mettmann. Beim Einkaufen auf dem Wochenmarkt gilt die Maskenpflicht. Darauf weist das Ordnungsamt der Kreisstadt Mettmann aus aktuellem Anlass hin.

Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben am heutigen Mittwoch beobachtet, dass einige Bürgerinnen und Bürgern auf dem Wochenmarkt keine Maske tragen. Deshalb bittet das Ordnungsamt alle Besucher noch einmal eindringlich, Einkäufe auf dem Markt nur mit Maske zu erledigen.

In diesem Zusammenhang weist das Ordnungsamt darauf hin, dass eine Maskenpflicht in NRW nicht nur in Geschäften, Arztpraxen und im öffentlichen Personennahverkehr besteht, sondern eben auch auf Wochenmärkten, in Einkaufszentren sowie Shopping Malls.