Für abgesagte Veranstaltungen soll es Gutscheine statt Geld geben. Foto: pixabay
Für abgesagte Veranstaltungen soll es Gutscheine statt Geld geben. Foto: pixabay

Velbert. Ein neues Gesetz soll das Recht auf Erstattung der Kosten bei ausgefallenen Veranstaltungen aussetzen. Die Verbraucherzentrale NRW kritisiert diese „Gutscheinlösung“.

Für Veranstaltungen, die wegen der aktuellen Corona-Pandemie ausfallen oder verschoben werden müssen, hat der Bundestag eine Gesetzesänderung beschlossen. Der Bundesrat muss diese aber noch billigen, ehe sie in Kraft treten kann. Wann dies der Fall sein wird, steht derzeit noch nicht fest. Anders als bisher müssen Verbraucher dann im Zweifel Gutscheine akzeptieren. Ein Recht auf Erstattung der Kosten – wie bisher gesetzlich verankert – wird damit ausgesetzt.

„Wir sehen mit Blick auf die betroffenen Verbraucher die Regelung kritisch“, so Andreas Adelberger von der Beratungsstelle in Velbert und bemängelt, dass das neue Gesetz für alle Veranstaltungs-Tickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden, sogar rückwirkend gelten soll . „Ist eine solche Veranstaltung ausgefallen und haben Verbraucher vom Veranstalter noch nicht Ihr Geld zurück erhalten und auch noch keine andere Lösung akzeptiert, kann der Veranstalter nun -nach erfolgtem Inkrafttreten des Gesetzes- auch ohne Zustimmung einen Gutschein ausstellen.“

Verbraucherzentrale: Gutscheine nur auf freiwilliger Basis

Die Verbraucherzentrale verstehe gut, dass besonders hart von der Krise getroffene Anbieter und Künstler unterstützt werden sollten. Dies müsse jedoch auch für Verbraucher gelten. Daher sollte die Entgegennahme von Gutscheinen nach Meinung der Verbraucherschützer auf freiwilliger Basis geschehen.

„Wir haben Betroffene in unserer Telefonberatung, die Kurzarbeit und manche sogar den Arbeitsplatzverlust beklagen. Gerade dort müssen in der Pandemie-Krise nun alle Mittel eingesetzt werden, um einen Crash des jeweiligen Haushaltes zu verhindern“ so Adelberger. Man habe sich regelmäßig mit Beschwerden von Verbrauchern konfrontiert gesehen, die sich „von Veranstaltern hingehalten fühlen“ und keinerlei Reaktion zeigten, erklärt der Leiter der Velberter Beratungsstelle.
„Ich denke, das Thema wird Ratsuchende aufgrund der direkten Auswirkungen noch eine ganze Weile beschäftigen. Wir warten noch auf Informationen zu Gesetzesdetails, insbesondere zu den geplanten Ausnahmeregelungen. Eine Auszahlung soll nämlich dennoch vom Verbraucher verlangt werden dürfen, wenn Gutscheine aufgrund persönlicher Lebensumstände unzumutbar sind. Was das genau heißt, bleibt abzuwarten. Ein Gutschein kann ja richtigerweise eben nicht dazu dienen, existentiell wichtige Lebenshaltungskosten -z.B. Miete oder Energierechnungen- zu begleichen“, so der Leiter der Einrichtung in Velbert.

Verbraucherzentrale berät zum Thema

Die Velberter Beratungsstelle ist telefonisch unter (02051) 80 90 181 erreichbar: von Montag bis Donnerstag in der Zeit zwischen 9.30 und 13.30 Uhr sowie 14.30 bis 18 Uhr und jeweils dienstags und freitags von 9.30 bis 13.30 Uhr. Telefontermine werden zudem nach Vereinbarung angeboten.
Auch via E-Mail sind die Velberter Verbraucherschützer erreichbar:  [email protected].
Aktuelle Informationen zum Thema gibt es zudem auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW unter www.verbraucherzentrale.nrw/gutscheinloesung.