Velbert. Ein neues Gesetz soll das Recht auf Erstattung der Kosten bei ausgefallenen Veranstaltungen aussetzen. Die Verbraucherzentrale NRW kritisiert diese „Gutscheinlösung“.
Für Veranstaltungen, die wegen der aktuellen Corona-Pandemie ausfallen oder verschoben werden müssen, hat der Bundestag eine Gesetzesänderung beschlossen. Der Bundesrat muss diese aber noch billigen, ehe sie in Kraft treten kann. Wann dies der Fall sein wird, steht derzeit noch nicht fest. Anders als bisher müssen Verbraucher dann im Zweifel Gutscheine akzeptieren. Ein Recht auf Erstattung der Kosten – wie bisher gesetzlich verankert – wird damit ausgesetzt.
„Wir sehen mit Blick auf die betroffenen Verbraucher die Regelung kritisch“, so Andreas Adelberger von der Beratungsstelle in Velbert und bemängelt, dass das neue Gesetz für alle Veranstaltungs-Tickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden, sogar rückwirkend gelten soll . „Ist eine solche Veranstaltung ausgefallen und haben Verbraucher vom Veranstalter noch nicht Ihr Geld zurück erhalten und auch noch keine andere Lösung akzeptiert, kann der Veranstalter nun -nach erfolgtem Inkrafttreten des Gesetzes- auch ohne Zustimmung einen Gutschein ausstellen.“
Verbraucherzentrale: Gutscheine nur auf freiwilliger Basis
Die Verbraucherzentrale verstehe gut, dass besonders hart von der Krise getroffene Anbieter und Künstler unterstützt werden sollten. Dies müsse jedoch auch für Verbraucher gelten. Daher sollte die Entgegennahme von Gutscheinen nach Meinung der Verbraucherschützer auf freiwilliger Basis geschehen.
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