Die Skateranlage, aber auch die Bolzplätze und Sporthallen hat die Stadtverwaltung freigegeben. Foto: pixabay
Die Skateranlage, aber auch die Bolzplätze und Sporthallen hat die Stadtverwaltung freigegeben. Foto: pixabay

Mettmann. Nachdem die Außensportanlagen von den Vereinen bereits wieder genutzt werden dürfen, gibt die Stadt nun auch die Sporthallen für den Vereinssport wieder frei. Das teilt die Stadtverwaltung mit.

Die Vereine haben dafür im Zuge der Corona-Schutzverordnung entsprechende Konzepte zur Hygiene- und Abstands-Regelung ausgearbeitet.

Die Anzahl der Sportler, die am jeweiligen Training teilnehmen dürfen, richtet sich nach der Größe der Halle. Der Zutritt ist nur für Sportler und Übungsleiter erlaubt, Ausnahme sind Kinder unter 14 Jahren, die von einer Begleitperson in die Halle gebracht und von ihr auch wieder abgeholt werden dürfen. Zuschauer haben keinen Zutritt.

Nach Möglichkeit soll nur eine geringe Zahl an Sportgeräten in den Hallen genutzt werden, die nach dem Ende einer Trainingseinheit desinfiziert werden müssen. Die Übungsleiter müssen Teilnahmelisten führen. Kabinen- und Duschräume sowie andere Gesellschaftsräume in den Sporthallen bleiben vorerst geschlossen.

Die Vereine sind dafür zuständig, dass die Auflagen und Hygieneschutzmaßnahmen in den Sport- und Turnhallen beachtet und eingehalten werden. Außerdem gibt die Stadt nun auch wieder die Bolzplätze in der Stadt sowie die Skateranlage im Stadtwald zur Nutzung frei.

„Ich bin froh, dass wir die Sporthallen wieder für den Vereinssport freigeben und dass Kinder und Jugendliche endlich wieder auf den Bolzplätzen spielen und auf der Skateranlage ihrem Hobby nachgehen können. Aber bitte, liebe Sportlerinnen und Sportler, beachten Sie die Hygiene- und Abstandsregeln. Ich wünsche Ihnen ganz viel Spaß und sportlichen Erfolg“, sagt Bürgermeister Thomas Dinkelmann.