Sowogl Ferienjobs als auch der Corona-Bonus sind anrechnungsfrei. Foto: pixabay
Sowogl Ferienjobs als auch der Corona-Bonus sind anrechnungsfrei. Foto: pixabay

Niederberg/Ratingen. Schülerinnen und Schüler aus Familien, die von Grundsicherung (Hartz IV) leben, können jetzt jährlich bis zu 2400 Euro verdienen, ohne dass etwas abgezogen wird, teilt Kerstin Griese (SPD) mit.

Dies gelte rückwirkend ab den Osterferien, lautet eine soeben vom Arbeits- und Sozialministerium bekanntgegebene Regelung, die dauerhaft gilt. „Der Betrag, den Jugendliche mit Ferienjobs anrechnungsfrei verdienen können, ist damit doppelt so hoch wie bisher, und es entfällt die zeitliche Obergrenze.

Davon profitieren viele Jugendliche aus dem Kreis Mettmann. Mit einem Ferienjob können sich Schülerinnen und Schüler Wünsche erfüllen, die aufgrund der Hilfebedürftigkeit der Eltern ansonsten nicht umsetzbar wären“, so Griese.

Außerdem berichtet die Sozialstaatssekretärin von einer weiteren positiven Regelung: „Wer einen „Corona-Bonus“ von seinem Arbeitgeber bekommen hat, darf ihn zu 100 Prozent behalten.“ Dies gelte bis zu einer Höchstgrenze von 1.500 Euro, stellt Griese klar, und betreffe auch so genannte Aufstocker.

„Hier geht es um Sonderzuwendungen für den Einsatz während der Corona-Krise. Das gilt sowohl für den Pflegebonus in der Altenpflege, aber auch für Zusatzgelder, die einige Arbeitgeber ihren Beschäftigten zahlen. Das muss anrechnungsfrei bleiben“, sagt Kerstin Griese.