Der Schriftzug
Der Schriftzug "Agentur für Arbeit" steht an einem Gebäude. Foto: pixabay/symbolbild

Mettmann. Der Arbeitsmarktbericht der Agentur für Arbeit weist über 5.400 Anzeigen auf Kurzarbeitergeld aus. 

Im Zeitraum vom 1. März bis einschließlich 25. Juni wurden im Agenturbezirk insgesamt 5.442 Anzeigen auf Kurzarbeitergeld für 81.193 Personen (davon 142 mit 2.827 Personen
im Juni) bearbeitet.
Im Mai waren noch 563 Anzeigen für 9.423 Personen eingegangen.

Ein Vergleich mit den Auswirkungen der Finanzkrise 2008/2009 zeigt das Ausmaß der
aktuellen Kurzarbeit. Im gesamten Jahr 2009 hatten im Kreis Mettmann 1.081
Unternehmen für 26.414 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt.

„Die Kurzarbeit und die Nothilfen von Bund und Land haben einen stärkeren Anstieg
der Arbeitslosigkeit verhindert. Im Juni sind weniger neue Anzeigen bei uns
eingegangen. Außerdem stellen wir fest, dass die Fragen der Unternehmen im Kreis
Mettmann zum Thema Kurzarbeit deutlich zurückgegangen sind. Das ist ein weiteres
Signal, dass die Wirtschaft sich langsam wieder erholt“, so Wolfgang Mai.

Wie viele Beschäftigte tatsächlich kurzarbeiten, wird erst in einigen Monaten sicher
feststehen, ebenso wie der Umfang der Arbeit, die ausgefallen ist. Denn die
Unternehmen haben drei Monate Zeit, die Abrechnungslisten über die tatsächlich
ausgefallenen Arbeitsstunden einzureichen und damit die Erstattung des
Kurzarbeitergeldes zu beantragen.

Nicht für alle Personen in den Anzeigen erfolgt später auch tatsächlich Kurzarbeit. Auch das Ausmaß des Arbeitsausfalls pro Kopf ist aus den Anzeigen noch nicht erkennbar. Insoweit können die in den Anzeigen gemeldeten Zahlen über Personen zwar als potentielle, nicht aber als unmittelbare Zugänge in Kurzarbeit interpretiert werden. Es ist aber wahrscheinlich, dass in der aktuellen Krise die realisierte Kurzarbeit den in den Anzeigen genannten Personen recht nahekommt, da viele Arbeitgeber keine andere Möglichkeit haben, als die Arbeitszeit des Personals zu verkürzen.

Informationen zum Thema Kurzarbeit und zu den erleichterten Regelungen finden
Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf den Internetseiten der BA unter www.arbeitsagentur.de.