Leere Sitze in der Halle eines Flughafens. Foto: pixabay
Leere Sitze in der Halle eines Flughafens. Foto: pixabay

Velbert. Um eine zweite Infektionswelle zu verhindern, bietet die Bundesregierung rechtzeitig zum Ende der Sommerferien in NRW kostenlose Corona-Tests für alle Reiserückkehrer an.

Für viele Reisende sind die Tests freiwillig. „Urlauber, die in einem Risikogebiet ihre Ferien verbracht haben, sind aber ab dem 8. August verpflichtet, sich testen zu lassen“, informiert die Verbraucherzentrale NRW, die zudem Wissenswertes rund um die kostenfreien Corona-Tests für Urlauber zusammengefasst hat:

Wer kann einen kostenlosen Corona-Test machen?

Alle Reiserückkehrer nach Deutschland haben ab sofort die Möglichkeit, einen kostenlosen Test auf Covid-19 zu machen. Die Kosten dafür werden seit dem 1. August 2020 übernommen, wenn der Test innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise erfolgt.

Wo kann ich mich testen lassen?

Den Test kann man an entsprechenden Teststationen am Flughafen, Bahnhof oder anderen Knotenpunkten in der Nähe von Grenzübergängen machen. Unter der Telefonnummer 116 117 gibt es Auskunft, wo darüber hinaus in Wohnortnähe Tests angeboten werden. Wer sich beim Hausarzt testen lassen möchte, sollte jedoch unbedingt vorher einen Termin vereinbaren.

Pflicht-Test bei Einreise aus einem Risikogebiet

Einreisende aus internationalen Corona-Risikogebieten müssen sich vom 8. August an bei der Rückkehr nach Deutschland auf das Virus testen lassen. Dann gilt: Wer von einer Reise in ein Risikogebiet zurückkehrt, muss sich entweder innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise testen lassen oder innerhalb von 72 Stunden nach der Rückkehr.

Wichtig ist: Bis ein gültiges Testergebnis vorliegt, müssen die Quarantäneregeln eingehalten werden.

Was sind Corona-Risikogebiete?

Zu den Risikogebieten gehören aktuell viele Länder außerhalb Europas wie die USA, Russland oder große Teile der Türkei. Aber auch innerhalb Europas sind verschiedene Risikogebiete ausgewiesen, zum Beispiel seit Anfang August 2020 Serbien oder die spanischen Regionen Katalonien, Aragon und Navarra sowie die Provinz Antwerpen. Eine laufend aktualisierte Liste des Robert-Koch-Institutes (RKI) gibt Auskunft, welche Länder als Risikogebiet definiert sind.

Gibt es Sanktionen?

Bei Verstoß gegen die genannten Pflichten zur Meldung, Testung, Nachweispflicht oder zur häuslichen Quarantäne können die zuständigen Behörden Bußgelder verhängen.

Wer muss das Testergebnis an das Gesundheitsamt weitergeben?

Reisende, die aus einem Risikogebiet kommen, müssen ein negatives Testergebnis selbst mit der vom Arzt ausgestellten Testbescheinigung gegenüber dem Gesundheitsamt nachweisen. Wiederholungstest empfohlen: Ein negatives Testergebnis stellt immer nur eine Momentaufnahme dar. Deshalb ist fünf bis sieben Tage nach dem Test eine Wiederholungstestung auf Covid-19 sinnvoll.

Weitere Informationen zu akuten Verbraucherthemen bietet die Velberter Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW telefonisch oder per E-Mail. Ab sofort bieten die Beratungsstellen Schritt für Schritt auch wieder persönliche Beratung – unter Berücksichtigung des höchstmöglichen Gesundheitsschutzes für die Beteiligten und zunächst nur nach vorheriger Terminvergabe.

Details zu Kontaktdaten und Terminvergabe der Beratungsstellen vor Ort finden Ratsuchende im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort.