Leerstände wie hier in Wülfrath sind ein Problem in vielen Städten und Stadtteilen. Foto: Hans-Joachim Kling
Leerstände in der Wülfrather Innenstadt. Ein erstes Ladenlokal bekommt einen neuen Inhaber. Dank eines Förderprogramms des Landes. Foto: Hans-Joachim Kling

Kreis Mettmann/Wülfrath. Das Land NRW hat im Rahmen der Corona-Krise ein „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ aufgelegt. Ein Ziel ist es, leerstehende Ladenlokale mit neuen Nutzungen zu versehen.

„Wir begrüßen die Initiative der Landesregierung, mit dem ‚Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2020‘ Anreize zur Weitervermietung leerstehender Ladenlokale zu schaffen“, erklärt Wülfraths Wirtschaftsförderer Karsten Niemann.

Der innerstädtische Einzelhandel sei schon seit längerer Zeit einem stetigen Veränderungsprozess unterworfen. Eine fortschreitende Filialisierung und nicht zu Letzt auch die zunehmende Verlagerung des stationären Handels in das Online-Geschäft setzten die Innenstädte erheblich unter Druck.

Die Corona-Pandemie habe die Situation zusätzlich verschärft und dem Handel sowie der Gastronomie stark zugesetzt.

„Die Situation in der Wülfrather Innenstadt und die Konzentration von Leerständen in Mitten der Fußgängerzone betrachten wir mit großer Sorge.

Das Programm sehe unter anderem vor, dass die Stadt mit Hilfe der Landesförderung leerstehende Ladenlokale für die Dauer von maximal zwei Jahren anmiete, um diese dann in einem nächsten Schritt zu einer reduzierten Miete an interessante Nachnutzer weiterzuvermieten.

„Da wir hier auf die Bereitschaft und Unterstützung der Immobilieneigentümer angewiesen sind, werden wir mit den relevanten Akteuren in Kontakt treten und die Inhalte des Förderprogrammes besprechen“, erläutert der Wirtschaftsförderer weiter.

Parallel werde der personelle und finanzielle Aufwand für die Begleitung und Umsetzung des Förderprogramms geprüft.

Der kommunale Eigenanteil beläuft sich in diesem Förderprogramm auf 10 Prozent. Die Landesmittel müssen bis zum 16. Oktober beantragt werden.

In dem Förderprogramm geht es darum, die Räume vor allem für „frequenzbringende Angebote“ zu nutzen. Dazu nennt das Programm als Beispiele unter anderem Start-ups, Dienstleister mit Publikumsverkehr aber auch Lieferservices sowie bürgerschaftliche oder kulturelle Nutzungen.