Wahlberechtigte, die bis zum 23. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können sich an den Bürgerservice wenden. Foto: pixabay
Wahlberechtigte, die bis zum 23. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können sich an den Bürgerservice wenden. Foto: pixabay

Mettmann. Die Wahlbenachrichtigungen für die Wahlen am 13. September werden in der Zeit vom 15. bis 22. August per Post zugestellt. Das teilt die Stadtverwaltung mit.

Wahlberechtigte, die bis zum 23. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bitte die städtische Verwaltung, sich an den Bürgerservice der Kreisstadt Mettmann unter Telefon 02104 980-131 oder per E-Mail an [email protected] zu wenden.

Die Kreisstadt Mettmann bietet auch in diesem Jahr wieder Möglichkeit der Direktwahl als Sonderform der Briefwahl. Die Direktwahl ist im Briefwahlbüro der Kreisstadt Mettmann zwischen Donnerstag, 20. August und Freitag, 11. September, möglich: Neandertalhalle an der Gottfried-Wetzel-Straße.

Das Briefwahlbüro hat von Montag bis Freitag geöffnet und zwar zu diesen Zeiten:

  • montags: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
  • dienstags: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
  • mittwochs: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
  • donnerstags: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
  • freitags: 8 bis 12 Uhr

Einzige Ausnahme: Am Freitag, 11. September, ist das Briefwahlbüro zusätzlich von 13.30 bis 18 Uhr geöffnet. Aufgrund der Corona-Pandemie ist auch hier das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Aufenthalts erforderlich.

Briefwahl fristgerecht beantragen

Die Briefwahl kann auf verschiedenen Wegen bequem beantragt werden: per Post mit dem Formular, das in der Wahlbenachrichtigung enthalten ist (Wahlscheinantrag); ab 17. August auf der städtischen Homepage unter www.mettmann.de/wahlen; formloser Brief an den Bürgerservice der Kreisstadt Mettmann, Neanderstr. 85 sowie per E-Mail an [email protected] oder per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.

Die Nutzung des Online-Briefwahlantrages ist in der Zeit von Montag, 17. August bis Mittwoch, 8. September um 18 Uhr, möglich. Danach findet keine automatisierte Verarbeitung von Briefwahlanträgen mehr statt. Alle danach eingehenden (Post, E-Mail) Briefwahlanträge werden händisch vom Wahlamt bearbeitet.

Letzter Zeitpunkt für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 11. September um 18 Uhr. Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist die Beantragung der Briefwahl noch am Wahltag, 13. September bis 15 Uhr möglich. Wegen der Postlaufzeiten der Briefwahlunterlagen empfiehlt die Kreisstadt Mettmann, diese Unterlagen frühzeitig zu beantragen.