Schwerpunktmäßig an Bahnhöfen und in Zügen werden Kontrollen durchgeführt. Foto: pixabay
Schwerpunktmäßig an Bahnhöfen und in Zügen werden Kontrollen durchgeführt. Foto: pixabay

Düsseldorf/Kreis Mettmann. Am kommenden Montag, 24. August, wird im Schienenpersonennahverkehr in NRW die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert. Das teilt das Ministerium für Verkehr mit.

Bei der gemeinsamen Aktion von Verkehrsministerium, SPNV-Aufgabenträgern, Deutscher Bahn AG und Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie kommunalen Ordnungsämtern und Bundespolizei finden an Bahnhöfen und in Zügen in Nordrhein-Westfalen am Montag Schwerpunktkontrollen statt. Es droht ein Bußgeld von 150 Euro für jene, die keine Maske tragen oder Mund und Nase nicht bedeckt haben.  „Unser Ziel muss es sein, die Fahrgäste maximal zu schützen“, so Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Wer ohne Mund-Nasen-Bedeckung erwischt wird, muss am nächsten Halt den Zug verlassen und wird von der Bundespolizei in Empfang genommen. „Die Menschen können sich in der Bahn wohl und sicher fühlen“, so Wüst. „Der ÖPNV ist auch mit Blick auf Corona ein sicheres Verkehrsmittel, wenn alle sich an die Regeln halten. Genau darum geht es: Es wäre gut, wenn kein einziges Bußgeld erhoben würde.“

Bereits seit 27. April schreibt die Corona-Schutzverordnung vor, dass in Bus und Bahn eine Mund-und-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Seit dem 12. August gilt ein Bußgeld von 150 Euro. „Die Maske ist in den Zügen das wirksamste Mittel gegen das Corona-Virus. Deshalb müssen wir uns alle an die Regel halten“, erklärt der Verkehrsminister.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern ebenso in Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen. Städte und Gemeinden kontrollieren in Bus, U- und Straßenbahn die Einhaltung der Maskenpflicht in Eigenregie. So wurden etwa in Duisburg bei Kontrollen 65 „Masken-Muffel“ erwischt, in Köln waren es 44, in Dortmund 13.

Die Düsseldorfer Rheinbahn hat für Mittwoch Schwerpunktkontrollen angekündigt.