Ein Schild weist den Weg zu einem Wahllokal. Bild: pixabay
Ein Schild weist den Weg zu einem Wahllokal. Bild: pixabay

Kreis Mettmann. An den NRW-Kommunalwahlen am 13. September können blinde und sehbehinderte Menschen zum ersten Mal flächendeckend barrierefrei teilnehmen.

Mit Unterstützung der Blinden- und Sehbehindertenvereinen in Nordrhein-Westfalen haben die Kommunen ein System für Menschen mit Sehverlust entwickelt, das es ihnen erlaubt, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig, frei und geheim abzugeben.

Dafür kann ein kostenloses Wahlhilfepaket beantragt werden, in dem unter anderem eine Schablone enthalten ist, die Menschen mit Sehverlust nutzen können. Die Stimmzettel werden dazu bei der Wahl in die Schablone eingelegt. Über nummerierte Öffnungen kann dann an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden. Wie das genau funktioniert, erläutert eine CD, die ebenfalls in dem Wahlhilfepaket enthalten ist.

Alle Wahlberechtigten können die Wahlhilfepakete beim Blinden- und Sehbehindertenverein Nordrhein unter Telefon 02159 9655 0 oder per E-Mail an [email protected] bestellen.

BSV für den Kreis Mettmann erläutert das Verfahren

In NRW gibt es mehr als 7.200 Wahlbezirke. Hier werden teilweise bis zu sechs unterschiedliche Wahlen durchgeführt. Das sind viele Kandidatinnen und Kandidaten. Es sind so viele, dass es nicht möglich ist, sie alle in einem einzigen Verzeichnis zu veröffentlichen.

Deshalb wurde für jeden Wahlbezirk eine eigene, kostenlose 0800er-Telefonansage eingerichtet, unter der Sie die Kandidaten erfahren. Hier werden Ihnen alle Stimmzettel Ihres Wahlbezirks von einer Computerstimme vorgelesen.

Es gibt drei barrierefreie Möglichkeiten, diese 0800er-Telefonnummer zu erfahren:

  • Wahlamt der Stadt
  • Bei der Gemeinde erfragen, etwa beim Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein unter 02159 9655-0
  • Über ein Telefon-Informations-System unter der Nummer 0231 55033 033736 an. Sie werden dann gebeten, auf der Tastatur Ihres Telefons die Postleitzahl Ihres Wohnorts einzugeben. Dann werden Ihnen die Wahlbezirke und bei kreisfreien Städten die Stadtbezirke mit den Rufnummern angesagt, die sich in diesem Postleitzahlenbereich befinden. Dazu müssen Sie die Nummer Ihres Wahlbezirks und den Namen Ihres Stadtbezirks kennen.

Navigation in der 0800er-Telefonnummer:
Wer die 0800er-Telefonnummer des jeweiligen Wahlbezirks anruft, erhält zunächst eine Anleitung, wie man den Telefondienst nutzen kann. Es gibt verschiedene Wahlen/Stimmzettel. Deshalb ist es sinnvoll, sich die Nummer der gewünschten Kandidatin oder des Kandidaten zusammen mit dem Namen der Wahl zu notieren.

Hinweise zu den verschiedenen Stimmzetteln:
Bei den Kommunalwahlen werden mehrere Wahlen gleichzeitig durchgeführt. Das bedeutet, dass Wahlberechtigte im Wahllokal oder mit den Briefwahlunterlagen mehrere Stimmzettel erhalten. Damit man diese unterscheiden kann, sind die Stimmzettel am unteren Rand mit Löchern versehen.

Stimmzettel ohne Loch sind jene für die Wahl des Stadt- bzw. Gemeinderats;  Stimmzettel mit einem Loch sind Stimmzettel für die Bürgermeister-Wahl; Stimmzettel mit zwei Löchern dienen der Wahl der Bezirksvertretung, Stimmzettel mit drei weisen die Wahl des Kreistages aus, Stimmzettel mit vier Löchern Stimmzettel für die Wahl des Landrats/der Landrätin, Stimmzettel mit fünf Löchern sind Stimmzettel für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr.

Mithilfe der Schablone, die auf den ausgeklappten Wahlbogen gelegt wird, kann dann das Kreuz an der gewählten Stelle gemacht werden. Die Schablone sollten Nutzer zunächst aufgebwaren, da diese auch bei einer möglichen Stichwahl erneut zum Einsatz kommen könnte.

Die Barrierefreiheit von Wahlen ist seit langem ein politisches Ziel des BSVN und des DBSV, erklärt Tamara Ströter als Vorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenvereins für den Kreis Mettmann. Mit der Überzeugung der Landespolitik wurde in NRW für die Kommunen die Pflicht dazu gesetzlich festgelegt. „Wir haben uns sehr viel Mühe gemacht, die Kommunen bei der barrierefreien Wahl zu unterstützen“. Die Anzahl der Anrufe werde statistisch erfasst, um die Notwendigkeit zu dokumentieren, erklärt Ströter und ruft auf: „Damit für alle auch in Zukunft diese barrierefreie Möglichkeit zu Wählen bestehen bleibt, nutzen Sie bitte diesen Dienst.“

Die Informationen finden Sie auch auf unserer Vereinshomepage auf www.BSVKME.de.