Auszubildende können in ihrer Steuererklärung insbesondere beruflich veranlasste Ausgaben geltend machen. Foto: pixabay
Auszubildende können in ihrer Steuererklärung insbesondere beruflich veranlasste Ausgaben geltend machen. Foto: pixabay

Velbert. Martin Schwabe, Leiter des Finanzamts Velbert gibt Infos und Tipps zum
Ausbildungsstart.

Für viele Schulabgänger beginnt in diesen Wochen das Berufsleben. Mit
dem ersten eigenen Gehalt kommen nicht selten Fragen rund um das
Thema Steuern auf.

Martin Schwabe, Leiter des Finanzamts Velbert, gibt Tipps: „Grundsätzlich müssen auch Auszubildende Steuern zahlen. In der Praxis ist es jedoch so, dass insbesondere im ersten Ausbildungsjahr häufig noch gar keine Steuern anfallen“, erläutert Schwabe. Ein lediger Auszubildender darf derzeit monatlich bis zu 1.080 Euro verdienen, bevor Lohnsteuer fällig
wird. Für Verheiratete oder Auszubildende mit Kindern sind die Freibeträge noch höher.

Wenn ein Auszubildender so viel verdient, dass er Steuern zahlen muss, behält der Arbeitgeber die Beträge ein und überweist sie unmittelbar an das Finanzamt. Eine separate Steuererklärung müssen Auszubildende in der Regel nicht abgeben. „Es kann sich für Auszubildende lohnen, nach Ablauf des Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen, um eine Steuererstattung zu erhalten“, so Schwabe.

Fahrt zum Arbeitsplatz oder zur Berufsschule als Werbungskosten

Denn auch Auszubildende können in ihrer Steuererklärung insbesondere beruflich veranlasste Ausgaben geltend machen. Diese sogenannten Werbungskosten können zum Beispiel Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte und zur Berufsschule, Bewerbungskosten oder Aufwendungen für Fachliteratur sein. Doch es gibt auch Situationen, in denen man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Beispielsweise können sich Auszubildende
erhöhte Werbungskosten, wie Fahrtkosten im Rahmen der Ausbildung, bereits im Vorfeld eintragen lassen. Dann wird monatlich weniger Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten. Dafür ist dann zwingend eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Auch das Finanzamt bildet aus und bietet Studien- und Ausbildungsplätze an. Neben dem Ausbildungsgehalt von etwa 1.300 Euro im Monat erfolgt nach erfolgreicher Beendigung in der Regel die Übernahme in ein dauerhaftes Beamtenverhältnis.

Weitere Informationen dazu sowie über das Berufsbild finden sich unter www.finanzverwaltung.nrw.de/de/karriere.